MICE Kontor
Modelleisenbahn im Maßstab 1:87 auf einem Schreibtisch bei Nacht. Drei leere Waggons warten auf einem Abstellgleis, das über ein Blatt Papier verläuft. Eine Figur legt an der Weiche einen gelben Hebel um, zwei weitere warten am Bahnsteig vor einem kleinen beleuchteten Hotel.

Wissen

Option oder Buchung? Wann ein Tagungsangebot bindet

Eine Option bindet Sie nicht, verbindlich wird es erst, sobald Sie das Angebot des Hotels annehmen, auch mit einer kurzen E-Mail und ohne Unterschrift. Ab dann gelten Kontingent, Abruffrist und Storno, und genau hier verlieren viele den Überblick, wie die Fragen in Foren zeigen: welche Mail schon gebucht hat und wer am Ende die leeren Zimmer zahlt.

Zum Gleisplan Tagung beschreiben

Geprüft am Quellen und Stand

Der Gleisplan einer Tagungsbuchung

Bis zur Weiche können Sie jederzeit stehen bleiben, ab der gelben Station fährt der Vertrag, und von da an kostet jede Änderung Geld.

  1. Anfrage

    Bindet nicht: Sie fragen Termin, Räume und Zimmer an. Solange in Ihrer Mail kein Preis steht, bitten Sie das Hotel damit nur um ein Angebot, so hat es das OLG Frankfurt im Februar 2026 entschieden.

    Der Fall vor dem OLG

  2. Angebot mit Option

    Bindet Sie nicht: Das Angebot mit Preis ist der Antrag des Hotels, und mit der Option hält es Räume und Zimmer bis zu einem Datum für Sie frei, und annehmen können Sie bis zu diesem Datum (§ 148 BGB).

    § 148 BGB

  3. Optionsfrist läuft ab

    Bindet niemanden mehr: Ohne Ihre Antwort erlischt das Angebot (§ 146 BGB) und das Hotel darf den Termin vergeben; schreiben Sie danach doch noch zu, gilt das als neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB), den das Hotel annehmen kann, aber nicht muss.

    Erste und zweite Option

  4. Zusage

    Ab hier gilt der Vertrag: Sie nehmen das Angebot an, ob per Mail, Formular oder Unterschrift, und von da an gelten Preise, Kontingent, Abruffrist und Stornoregeln so, wie sie in Angebot und AGB stehen.

    Welcher Satz bindet? · Angebot vorher prüfen

  5. Abruffrist

    Kostet, wenn Zimmer leer bleiben: Bis zu diesem Datum, oft rund vier Wochen vor der Tagung, werden die Zimmer namentlich gebucht; beim Abrufkontingent gehen die übrigen zurück, beim Festkontingent bleiben sie bezahlt.

    Zimmerkontingent

  6. Weniger Teilnehmende oder Absage

    Kostet nach Staffel: Reduktion und Stornostaffel stehen in Angebot und AGB, und in 21 von 31 ausgewerteten Tagungs-AGB dürfen Sie kurz vorher eine feste Quote der Teilnehmenden kostenfrei abmelden.

    Vertrag & Storno · Eigene Staffel einordnen

  7. Anreise und Rechnung

    Prüfen, bevor Sie zahlen: Abgerechnet wird, was vereinbart war und was Sie vor Ort dazu bestellen, also legen Sie Zimmernächte und Pauschalen vor dem Bezahlen neben das Angebot.

    Tagungspauschale erklärt · Angebot nachrechnen

Welcher Satz bindet?

Für einen Tagungsvertrag schreibt das Gesetz keine Form vor, es zählt also, was in Ihrer Mail steht. Die folgenden sechs Sätze stehen in dieser oder ähnlicher Form in vielen Mails an Hotels:

„Können Sie uns den Termin bis Freitag als Option halten?“ Bindet nicht

Sie bitten um eine Option, und das Hotel entscheidet, ob und bis wann es den Termin hält. Lassen Sie sich das Datum schriftlich geben, am besten mit Uhrzeit.

„Können wir die Option bis zum 14. verlängern? Die Freigabe kommt erst nächste Woche.“ Bindet nicht

Fragen Sie vor Ablauf der Frist, denn wenn das Hotel nicht antwortet, gilt das alte Datum weiter: Funkstille verlängert nichts. § 148 BGB

„Passt, wir nehmen das.“ Bindet

Das ist eine Annahme, auch ohne Unterschrift und ohne das Wort „verbindlich“, also schreiben Sie das erst, wenn intern alles freigegeben ist. §§ 145 ff. BGB

„Wir buchen gern, aber mit 25 statt 30 Zimmern und ohne Abendessen.“ Bindet noch nicht

Eine Annahme mit Änderungen gilt als Ablehnung und neuer Antrag, und der Vertrag steht erst, wenn das Hotel zustimmt, am besten mit einem neuen Angebot. § 150 Abs. 2 BGB

„Bitte reservieren Sie 25 Einzelzimmer vom 16. bis 22. September zu 139 € pro Nacht.“ Kann schon binden

Nennen Sie Zeitraum, Zimmer und Preis, kann Ihre Mail selbst das Angebot sein, und die Bestätigung des Hotels ist die Annahme. Im Fall vor dem OLG Frankfurt war die Anfrage gerade deshalb unverbindlich, weil der Preis fehlte. OLG Frankfurt, 9 U 107/24

Sie antworten gar nicht Bindet in der Regel nicht

Schweigen gilt in der Regel nicht als Annahme, unter Kaufleuten gibt es aber eine Ausnahme, das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Mehr dazu

Schweigen auf die Bestätigung des Hotels

Eine Firma schickte im Oktober 2022 eine E-Mail mit dem Betreff „Zimmeranfrage“: Einzelzimmer für ein Team im September 2023, vier Nächte für fünf Personen und sechs weitere Nächte für 25 Personen, ohne Preis. Am nächsten Tag kam vom Hotel eine „Reservierungsbestätigung“ mit 139 € pro Einzelzimmer und Nacht, und danach hörte das Hotel von der Firma nichts mehr, auch nicht auf eine korrigierte Bestätigung im November, bis es 10.883,70 € verlangte.

Das Landgericht gab dem Hotel recht, das OLG Frankfurt am Main hat die Klage am 11. Februar 2026 abgewiesen (Az. 9 U 107/24). Wer ohne Preis anfragt, macht danach noch kein Angebot; das eigentliche Angebot war die Antwort des Hotels mit Preis, und auf Schweigen hin kommt kein Vertrag zustande. Über seinen Irrtum musste die Firma das Hotel auch nicht aufklären, und die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Darauf verlassen sollten Sie sich trotzdem nicht. Unter Kaufleuten kann Schweigen als Zustimmung gelten, wenn ein Schreiben einen vorher besprochenen Vertrag bestätigt. Das ist das sogenannte kaufmännische Bestätigungsschreiben (§ 346 HGB). Diese Frage hat das OLG in seinem Urteil nicht geprüft. Hält eine „Bestätigung“ etwas fest, das Sie nicht vereinbart haben, widersprechen Sie deshalb sofort und schriftlich, ein Satz wie „Wir haben nur angefragt und buchen nicht“ genügt.

Erste und zweite Option

Fragt eine andere Firma denselben Termin an, kann das Hotel ihr eine zweite Option geben. Sie greift nur, wenn Sie nicht zusagen, und oft fragt das Hotel dann bei Ihnen nach, ob Sie früher entscheiden können. Wie lange und in welcher Reihenfolge ein Haus Optionen hält, regelt kein Gesetz, das steht in seinem Angebot. Steht dort keine Frist, können Sie nur so lange annehmen, wie das Hotel unter normalen Umständen mit Ihrer Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB), und darunter versteht man eher Tage als Wochen.

In Foren und Kommentaren beschreiben Planerinnen und Hotelverkäufer dasselbe von zwei Seiten: Optionen werden kürzer gehalten als früher, und nach Wochen der Funkstille gibt das Hotel den Termin frei. Dagegen helfen drei einfache Gewohnheiten:

  • Fragen Sie „bis wann genau?“ und lassen Sie sich Datum und Uhrzeit schriftlich geben.
  • Legen Sie Ihre interne Freigabe zwei Tage vor die Frist, damit noch Luft für Rückfragen bleibt.
  • Geben Sie Optionen zurück, die Sie nicht brauchen. Dafür reicht eine kurze Mail, und das Hotel kann den Termin an andere vergeben.

Zimmerkontingent: wer leere Zimmer zahlt

Hat Ihre Tagung Übernachtungen, blockiert das Hotel ein Zimmerkontingent. Wie es vereinbart ist, entscheidet, wer zahlt, wenn am Ende weniger Leute kommen.

MerkmalAbrufkontingentFestkontingent
Leere Zimmer zahltbis zur Abruffrist niemand, danach je nach VertragSie, nach Storno- und Reduktionsregeln
Zimmer sicherbis zur Abruffristbis zur Anreise
Wer buchtoft die Teilnehmenden selbst, mit Stichwort oder LinkSie, mit einer Rooming-List
Passt zuunsicherer Teilnehmerzahl, Teilnehmende zahlen selbstfestem Teilnehmerkreis, die Firma zahlt alles
Modelleisenbahn im Maßstab 1:87 bei Nacht: eine Reihe angekoppelter Personenwagen vor einem kleinen Hotel und einem Lokschuppen, an jedem Wagen hängt ein leuchtend gelbes Schild ohne Aufschrift.
Festkontingent: Jeder angekoppelte Wagen hat seinen Festpreis, ob jemand darin schläft oder nicht.

Die Abruffrist

Die Plattform MICE Portal nennt als Regel vier Wochen vor Beginn, verhandelbar, und manche Häuser lassen sich mehr Zeit, rechnen danach aber streng: In den AGB des V-Hotel Bonn sind Abrufkontingente ab fünf Zimmern bis eine Woche vorher frei, danach werden 80 % des Zimmerpreises fällig. Ein Mittelweg ist das Festkontingent mit Reduktionsrecht, also einer Quote, die Sie bis zu einem Datum kostenfrei abmelden dürfen; wie das in 31 Tagungs-AGB geregelt ist, zeigt der Vergleich der Reduktionsregeln.

Pro Nacht oder für alle Nächte zusammen?

Beim Lesen des Vertrags geht das leicht unter. Eine Assistentin berichtet, dass für ein Teamtreffen 77 Zimmer pro Nacht statt 77 Zimmer für beide Nächte zusammen gebucht wurden, bezahlt wurden am Ende die leeren Zimmer. Eine andere, seit über 20 Jahren für Offsites zuständig, übersah zwei zusätzliche Nächte im Vertrag, und das Hotel verlangte dafür zunächst die volle Ausfallzahlung. Schreiben Sie die Zimmer deshalb für jede Nacht einzeln aus, etwa 20 Einzelzimmer in der ersten und 12 in der zweiten Nacht.

Wenn dasselbe Zimmer anderswo billiger ist

In Foren ärgern sich Organisatoren immer wieder darüber, dass das Hotel auf Buchungsportalen oder der eigenen Website günstiger ist als im Kontingent. Dann buchen Teilnehmende lieber dort, das Kontingent bleibt leer, und der Organisator zahlt oder steht da, als verdiene er mit. Fragen Sie vor der Zusage, ob das Hotel zwei Punkte in den Vertrag schreibt: dass ein niedrigerer öffentlicher Preis auch für das Kontingent gilt, und dass Buchungen Ihrer Teilnehmenden außerhalb des Kontingents angerechnet werden. Ob ein Hotel das unterschreibt, ist Verhandlungssache, aber fragen kostet nichts.

Rechenbeispiel

20 Einzelzimmer für 2 Nächte zu angenommenen 120 € pro Zimmer und Nacht, am Ende kommen 14 Teilnehmende, es bleiben 12 Zimmernächte leer.

VereinbarungLeere Zimmernächte kosten
Abrufkontingent, Abruffrist eingehalten0 €
Festkontingent mit 10 % Reduktionsrecht (2 Zimmer)8 × 120 € × 80 % = 768 €
Festkontingent ohne Reduktionsrecht12 × 120 € × 80 % = 1.152 €

80 % als Ausfallsatz wie in den AGB des V-Hotel Bonn. Ihr eigener Vertrag kann anders rechnen, und maßgeblich ist allein er.

Nach der Buchung: Mit dem kostenlosen Rooming-List-Generator ordnen Sie Gäste den Zimmern zu und prüfen den Bedarf pro Nacht gegen Ihr Kontingent.

Vor dem Ja schriftlich klären

  • Optionsfrist mit Datum und Uhrzeit
  • Termin, Zeiten, Teilnehmerzahl, Räume und Leistungen
  • Zimmer für jede Nacht einzeln aufgeführt
  • Abruf- oder Festkontingent, Abruffrist und was danach gilt
  • Reduktionsrecht: wie viel, bis wann (Vergleich)
  • Stornostaffel (einordnen)
  • Preise netto oder brutto, City Tax enthalten oder nicht (City Tax 2026)
  • Anzahlung: wie viel und wann
  • Ihre interne Freigabe liegt vor der Frist

Wenn Sie schon ein Angebot haben, rechnet der Angebots-Schnellcheck die Eckdaten in einen Gesamtpreis um.

Kurz beantwortet

Ist eine Option beim Hotel verbindlich?

Für Sie nicht, denn mit einer Option hält das Hotel Räume und Zimmer bis zu einem Datum frei. Verbindlich wird es erst, wenn Sie das Angebot annehmen, und das geht auch formlos per Mail. Läuft die Frist ohne Antwort ab, darf das Hotel den Termin anderweitig vergeben.

Kostet eine Option etwas?

Üblicherweise nicht: Lassen Sie eine Option verstreichen oder geben Sie sie zurück, entstehen in der Regel keine Kosten. Maßgeblich ist der Wortlaut des Angebots, und wenn dort eine Gebühr steht, gilt sie.

Habe ich gebucht, wenn ich auf die Reservierungsbestätigung nicht antworte?

In der Regel nicht, denn Schweigen ist keine Annahme. Das OLG Frankfurt hat am 11. Februar 2026 eine Klage über 10.883,70 € abgewiesen, weil die Firma ohne Preis angefragt und auf die Bestätigung nicht mehr geantwortet hatte. Widersprechen Sie trotzdem schriftlich, wenn Sie nicht buchen wollen.

Was ist der Unterschied zwischen Abruf- und Festkontingent?

Beim Abrufkontingent gehen nicht abgerufene Zimmer bis zur Abruffrist in der Regel kostenfrei an das Hotel zurück. Beim Festkontingent buchen Sie eine feste Zimmerzahl und zahlen leere Zimmer nach den vereinbarten Storno- und Reduktionsregeln.

Was ist eine Abruffrist?

Das Datum, bis zu dem Zimmer aus einem Kontingent namentlich gebucht sein müssen, oft rund vier Wochen vor der Tagung. Danach fallen nicht abgerufene Zimmer an das Hotel zurück oder kosten Geld, je nach Vertrag.

Quellen und Stand

Geprüft am .

Allgemeine Information, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer Ihr Angebot, Ihr Vertrag und die AGB des Hotels.

Optionsfrist und Kontingent gleich mit anfragen

Beschreiben Sie Ihre Tagung, und wir fragen bis zu sechs passende Hotels an und legen Optionsfrist, Kontingent, Stornostaffel und City Tax jedes Angebots neben den Preis. So läuft das ab

Tagung beschreiben

Für Sie kostenlos. Verbindlich wird es erst, wenn Sie einem Haus direkt zusagen; das Haus, bei dem Sie buchen, zahlt uns eine Vermittlungsprovision.