City Tax bei Geschäftsreisen 2026: wer zahlt wie viel
In Berlin, Hamburg, Köln und Dortmund zahlen auch Geschäftsreisende City Tax, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber hilft dort nicht mehr. In Bayern gibt es keine. Für eine Tagung mit 20 Personen kommen pro Nacht rund 70 bis 190 € auf die Zimmer, und in Hamburg entscheidet ab 2027 das Buchungsdatum, welcher Satz gilt. Ab 2027 kommen Neuss, Duisburg, Göttingen und Stendal dazu, auch dort ohne Ausnahme für Dienstreisen.
Zu den Städten Tagung beschreiben
Geprüft am Quellen und Stand
Fünf Städte, vier Regeln
Jede Stadt nennt die Steuer anders, Übernachtungsteuer, Kultur- und Tourismustaxe, Kulturförderabgabe oder Beherbergungsabgabe, und jede rechnet anders: Berlin vom Nettopreis, Köln und Dortmund vom Preis mit Umsatzsteuer, Hamburg mit festen Beträgen je Person.
| Stadt | Satz | Berechnet vom | Berufliche Übernachtungen | Wer schuldet sie |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 7,5 % | Berechnet vom Nettopreis der Übernachtung, ohne Frühstück und andere Nebenleistungen | Beruflich: steuerpflichtig seit 1. April 2024 | Schuldner: der Beherbergungsbetrieb |
| Hamburg | fester Betrag je Person und Nacht, nach Preisstufe | Berechnet vom Nettopreis pro Person, ohne Frühstück | Beruflich: steuerpflichtig seit 1. Januar 2023 | Schuldner: der Beherbergungsbetrieb |
| Köln | 5 % | Berechnet vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer | Beruflich: steuerpflichtig seit 1. Juli 2024 | Schuldner: der Gast, das Hotel zieht ein |
| Dortmund | 7,5 % | Berechnet vom Betrag für die Beherbergung einschließlich Mehrwertsteuer | Beruflich: steuerpflichtig seit 1. April 2023 | Schuldner: der Gast, das Hotel zieht ein |
| Bayern, etwa München | keine | Berechnet vom Übernachtungsteuern sind gesetzlich verboten | Beruflich: – | Schuldner: – |
Der Stadtname verlinkt die amtliche Quelle. Die Hamburger Beträge stehen weiter unten unter Hamburg 2027.
Was es für eine Gruppe kostet
Ein Beispiel: 20 Personen, je ein Einzelzimmer, eine Nacht, 119 € netto pro Zimmer ohne Frühstück. Brutto mit 7 % Umsatzsteuer sind das 127,33 €.
| Stadt | Rechnung | Pro Zimmer | 20 Zimmer |
|---|---|---|---|
| Berlin | 7,5 % von 119,00 € | 8,93 € | 178,50 € |
| Hamburg, vereinbart bis 31.12.2026 | Stufe bis 150 € netto | 3,60 € | 72,00 € |
| Hamburg, vereinbart ab 1.1.2027 | Stufe bis 150 € netto | 4,50 € | 90,00 € |
| Köln | 5 % von 127,33 € brutto | 6,37 € | 127,33 € |
| Dortmund | 7,5 % von 127,33 € brutto | 9,55 € | 191,00 € |
| München | keine | 0,00 € | 0,00 € |
Bei zwei Nächten verdoppelt sich der Betrag. In Hamburg zählt jede Person: Teilen sich zwei ein Doppelzimmer, wird der Zimmerpreis durch zwei geteilt, und die Taxe fällt für beide an. Für Hamburg kommt noch Umsatzsteuer hinzu, wenn das Hotel die Taxe weitergibt, dazu mehr bei der Rechnung.
Hamburg 2027: das Buchungsdatum entscheidet
Hamburg hebt die Kultur- und Tourismustaxe zum 1. Januar 2027 an. Die neuen Beträge gelten für Übernachtungen, die ab diesem Tag vereinbart werden. Für Übernachtungen, die vorher vereinbart wurden, bleibt es bei den alten, auch wenn sie erst 2027 stattfinden (Art. 5 Abs. 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026).
| Nettopreis pro Person und Nacht | vereinbart bis 31.12.2026 | vereinbart ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| bis 10 € | 0,00 € | 0,00 € |
| bis 15 € | 0,60 € | 0,00 € |
| bis 25 € | 0,60 € | 0,80 € |
| bis 35 € | 1,20 € | 0,80 € |
| bis 50 € | 1,20 € | 1,50 € |
| bis 100 € | 2,40 € | 3,00 € |
| bis 150 € | 3,60 € | 4,50 € |
| bis 200 € | 4,80 € | 6,00 € |
| je weitere angefangene 50 € | + 1,20 € | + 1,50 € |
Was „vereinbart“ heißt, zeigt die Handelskammer Hamburg an der letzten Umstellung: Hatte ein Arbeitgeber 2022 ein Zimmerkontingent für 2023 reserviert, die einzelne Übernachtung aber erst 2023 gebucht, galt die Übergangsregel nicht. In Berlin hat die Senatsverwaltung 2024 ähnlich geantwortet: Zimmer, die nach dem Stichtag in ein Kontingent nachgebucht werden, sind steuerpflichtig, und alte Verträge bleiben nur steuerfrei, wenn keine Klausel eine Preisanpassung erlaubt (DEHOGA Berlin, 8.10.2024).
Für eine Tagung in Hamburg im Jahr 2027 heißt das:
- Buchen Sie die Zimmer, wenn möglich, noch 2026 verbindlich und nicht nur als Option. Wie sich Option, Kontingent und feste Buchung unterscheiden, steht im Artikel Option, Zusage und Kontingent.
- Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Taxe das Hotel für Ihre Zimmer berechnet.
- Zimmer, die Sie 2027 nachbuchen, kosten die neuen Beträge.
- Lesen Sie die Steuerklausel im Vertrag. Manche Häuser behalten sich vor, den Preis anzupassen, wenn sich Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss ändern, bei Dorint um höchstens 5 % (AGB Veranstaltungen).
Neu ab 2027: Neuss, Duisburg, Göttingen, Stendal
Vier weitere Städte erheben ab 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer, Paderborn schon seit April 2026. Keine der fünf nimmt berufliche Übernachtungen aus. Wer dort 2027 tagt, plant die Steuer als eigene Zeile im Budget ein.
| Stadt | Satz | Ab | Berufliche Übernachtungen | Buchungsdatum und Sonderregeln | 20 Zimmer, 1 Nacht |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuss | 3,00 € je Gast und Nacht, höchstens 21 Nächte | Ab 1.1.2027 | Beruflich: steuerpflichtig, die Stadt unterscheidet nicht zwischen touristischen und beruflichen Übernachtungen | Buchung: Vor dem 1.1.2027 gebucht: Aufenthalte vom 1.1. bis 30.6.2027 bleiben steuerfrei | 20 Zimmer: 60,00 € |
| Duisburg | 3 € je Übernachtung | Ab 1.1.2027 | Beruflich: steuerpflichtig, ausgenommen sind nur Minderjährige, Klassenfahrten und Gäste mit Wohnsitz im Betrieb | Buchung: Buchungen, die das Hotel vor Inkrafttreten der Satzung verbindlich bestätigt hat, bleiben steuerfrei (Satzung im Amtsblatt vom 31.7.2026) | 20 Zimmer: 60,00 € |
| Göttingen | 5 % des Nettopreises der Übernachtung, ohne Verpflegung und Parken | Ab 1.1.2027 | Beruflich: die Satzung nennt keine Befreiungen, auch keine für berufliche Übernachtungen | Buchung: Die Satzung „betrifft Buchungen ab Inkrafttreten“ | 20 Zimmer: 119,00 € |
| Stendal | 1,50 € je Gast und Nacht | Ab 1.1.2027 | Beruflich: steuerpflichtig, die Satzung sieht laut Stadt keine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen vor | Buchung: Die Stadt nennt keine Übergangsregel | 20 Zimmer: 30,00 € |
| Paderborn | 3,0 % des Preises der Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer | Ab 1.4.2026 | Beruflich: steuerpflichtig, befreit sind nur Gäste unter 18 und Schulfahrten | Buchung: Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, zieht die Stadt 10 € für das Frühstück und je 15 € für Mittag- und Abendessen ab | 20 Zimmer: 76,40 € |
Gerechnet wie oben: 20 Einzelzimmer, eine Nacht, 119 € netto ohne Frühstück, brutto 127,33 €. Göttingen hatte im Mai 2026 noch 4 % angekündigt, die beschlossene Satzung vom 18. September 2026 nennt 5 %.
Für eine Tagung in Neuss oder Duisburg im ersten Halbjahr 2027 lohnt es sich, früh verbindlich zu buchen: In Neuss bleiben Aufenthalte bis 30. Juni 2027 steuerfrei, wenn sie vor dem 1. Januar 2027 gebucht wurden. In Duisburg gilt das nur für Buchungen, die das Hotel schon vor Inkrafttreten der Satzung im Sommer 2026 bestätigt hat. Lassen Sie sich in beiden Fällen schriftlich geben, ob das Hotel die Steuer für Ihre Zimmer berechnet.
Auf der Rechnung
Eigene Zeile, nicht in der Pauschale
Die City Tax hängt an der Übernachtung. In einer Tagungspauschale steckt sie nie, sie gehört zu dem, was neben der Pauschale extra kostet.
Hamburg: 7 % Umsatzsteuer darauf
Gibt das Hotel die Taxe weiter, gehört sie laut Handelskammer Hamburg zum Entgelt für die Übernachtung und wird mit derzeit 7 % besteuert. Aus 72 € Taxe werden so 77,04 €.
Köln und Dortmund: der Gast schuldet
Dort ist der Gast Schuldner, das Hotel zieht die Abgabe nur ein (Stadt Köln, § 5 der Dortmunder Satzung). Ob darauf Umsatzsteuer anfällt, klärt nach Auskunft der Stadt Köln der Betrieb mit dem Finanzamt.
Keine Vorsteuer
Die City Tax selbst ist keine Umsatzsteuer und lässt sich nicht als Vorsteuer abziehen. Abziehbar ist nur Umsatzsteuer, die das Hotel auf der Rechnung ausweist.
Fragen Sie vor der Buchung, ob der Zimmerpreis im Angebot die City Tax schon enthält. Wer über eine Buchungsplattform bucht, zahlt sie oft erst im Hotel.
Bayern: keine City Tax, vorerst
Das bayerische Kommunalabgabengesetz verbietet Gemeinden, eine Übernachtungsteuer zu erheben (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG). München, das 2023 eine eigene Steuer plante, hat dagegen geklagt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag am 14. November 2025 abgewiesen (Vf. 3-VII-23). Im Februar 2026 haben Oberbürgermeister und Kämmerer vorgeschlagen, deshalb das Bundesverfassungsgericht anzurufen (Rathaus Umschau). Eine Entscheidung aus Karlsruhe gibt es bis heute nicht. Für Tagungen in München, Nürnberg oder Augsburg fällt 2026 also keine City Tax an.
Andere Städte und Befreiungen
Viele weitere Städte erheben eine eigene Abgabe, mit eigenem Namen, Satz und Ausnahmen. Ob eine Übernachtung, die beruflich veranlasst ist, dort befreit ist und welchen Nachweis das Hotel verlangt, steht in der Satzung der Stadt. In Foren berichten Reisende von allem zwischen Visitenkarte und offiziellem Schreiben des Arbeitgebers. Fragen Sie deshalb vor der Anreise, nicht am Empfang, und rechnen Sie im Budget mit der Steuer, solange keine Befreiung bestätigt ist.
In Kurorten heißt die Abgabe Kurabgabe, in Österreich Nächtigungs- oder Aufenthaltsabgabe. Die Sätze und Ausnahmen für Firmengruppen rechnen zwei eigene Seiten vor: Kurabgabe für eine Klausur auf Sylt oder Usedom und Ortstaxe und Mobilitätsbeitrag in Salzburg und Tirol.
Was neben der City Tax sonst noch zu einem Tagungsangebot gehört, zeigt der Artikel Tagungspauschale erklärt. Was eine Tagung in Ihrer Stadt insgesamt ungefähr kostet, schätzt der Kostenrechner.
Kurz beantwortet
Müssen Geschäftsreisende 2026 City Tax zahlen?
In Berlin, Hamburg, Köln und Dortmund ja. Dort sind berufliche Übernachtungen nicht mehr ausgenommen, in Hamburg seit 2023, in Dortmund seit April 2023, in Berlin seit April 2024 und in Köln seit Juli 2024. Eine Visitenkarte oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers ändert daran nichts. In Bayern gibt es keine Übernachtungsteuer, sie ist dort gesetzlich verboten. Andere Städte regeln es in eigenen Satzungen.
Wie hoch ist die City Tax in Berlin?
7,5 % des Nettopreises der Übernachtung, ohne Frühstück und andere Nebenleistungen. Bei 119 € netto sind das 8,93 € pro Zimmer und Nacht. Die Steuer schuldet das Hotel, es gibt sie in der Regel an den Gast weiter.
Was ändert sich 2027 bei der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe?
Für Übernachtungen, die ab dem 1. Januar 2027 vereinbart werden, gelten höhere Beträge, bei 100 bis 150 € netto pro Person zum Beispiel 4,50 statt 3,60 € je Nacht. Für Übernachtungen, die vorher vereinbart wurden, bleibt es bei den alten Beträgen. Maßgeblich ist das Datum der Vereinbarung, nicht das der Übernachtung.
Welche Städte führen 2027 eine Bettensteuer ein?
Neuss und Duisburg mit 3 € je Gast und Nacht, Stendal mit 1,50 € und Göttingen mit 5 % des Nettopreises der Übernachtung, jeweils ab 1. Januar 2027. Paderborn erhebt seit 1. April 2026 3 % des Bruttopreises. In allen fünf Städten zahlen auch Geschäftsreisende. In Neuss, Duisburg und Göttingen hängt am Buchungsdatum, ob eine Übernachtung 2027 schon besteuert wird.
Gibt es in München eine City Tax?
Nein. Das bayerische Kommunalabgabengesetz verbietet Gemeinden eine Übernachtungsteuer. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage Münchens dagegen am 14. November 2025 abgewiesen. Oberbürgermeister und Kämmerer haben im Februar 2026 vorgeschlagen, deshalb das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Wird auf die City Tax Umsatzsteuer berechnet?
In Hamburg ja, wenn das Hotel die Taxe an den Gast weitergibt: Sie gehört dann laut Handelskammer Hamburg zum Entgelt für die Übernachtung und wird mit derzeit 7 % Umsatzsteuer belegt. Die City Tax selbst ist keine Umsatzsteuer und lässt sich nicht als Vorsteuer abziehen. Fragen Sie für andere Städte Ihre Buchhaltung oder das Hotel.
Ist die City Tax in der Tagungspauschale enthalten?
Nein. Die Tagungspauschale umfasst Raum, Technik und Verpflegung, die City Tax hängt an der Übernachtung und steht im Zimmerangebot oder auf der Hotelrechnung als eigene Zeile.
Quellen und Stand
Geprüft am .
- Service Berlin, Übernachtungsteuer, abgerufen am 20.10.2026
- DEHOGA Berlin, Übernachtungssteuer und Kontingentverträge, 08.10.2024
- Finanzbehörde Hamburg, Informationen zur Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe, abgerufen am 20.10.2026
- Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9, Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4.3.2026, 17.03.2026
- Handelskammer Hamburg, Hamburgische Kultur- und Tourismustaxe, Stand Mai 2025, abgerufen am 20.10.2026
- Stadt Köln, Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe), abgerufen am 20.10.2026
- Stadt Dortmund, Beherbergungsabgabensatzung vom 14.02.2023, abgerufen am 20.10.2026
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3-VII-23, abgerufen am 20.10.2026
- Rathaus Umschau München, Übernachtungssteuer: Stadt plant Gang vor das Verfassungsgericht, 26.02.2026
- Dorint, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, abgerufen am 20.10.2026
- Stadt Neuss, Pressemeldung: Stadt Neuss führt zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein, 28.09.2026, abgerufen am 24.10.2026
- Stadt Duisburg, Beherbergungssteuersatzung (Lesefassung, Amtsblatt Nr. 23 vom 31.7.2026), abgerufen am 24.10.2026
- Stadt Göttingen, Amtsblatt Nr. 27 vom 29.9.2026, Nr. 104: Beherbergungssteuersatzung vom 18. September 2026, abgerufen am 24.10.2026
- Hansestadt Stendal, Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2027, 10.07.2026, abgerufen am 24.10.2026
- Stadt Paderborn, Beherbergungssteuersatzung vom 09.01.2026, gültig ab 01.04.2026, abgerufen am 24.10.2026
Allgemeine Information, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung der Stadt, Ihr Vertrag und die Rechnung des Hotels.
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