MICE Kontor
Modellfiguren im Maßstab 1:87 feiern nachts an einer langen Weihnachtstafel mit Kerzen und kleinem Tannenbaum. Der Tisch steht auf einem langen, leeren Kassenbon, der sich über einen dunkelblauen Schreibtisch zieht; vorn hantieren zwei Figuren mit einem gelben Zollstock. Oben rechts leuchtet eine Schreibtischlampe.

Weihnachtsfeier und 110-€-Freibetrag: Rechner für Betriebs­veranstaltungen 2026

Bis 110 € pro Arbeitnehmer bleibt eine Betriebsveranstaltung steuer- und beitragsfrei, wenn sie offen für alle ist: brutto, mit allen Kosten und dem Anteil der Begleitperson, für bis zu zwei Feiern im Jahr. Was darüber liegt, kann der Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuern; seit 2026 gilt die Bedingung „offen für alle“ auch dafür.

Feier durchrechnen Die Regeln 2026

Zum Vergleich: Eine betriebliche Weihnachtsfeier kostete 2025 im Schnitt 144 € pro Person (MICE-Report 2026 von eventinc, Buchungen über eventinc).

Weihnachtsfeier beschreiben

Geprüft am Quellen und Stand Maximilian Stroh. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Freibetrag
110 € je Personinkl. USt; Begleitung zählt beim Arbeitnehmer
Feiern
bis zu 2 im Jahr
Darüber
25 % pauschal + 5,5 % SoliKirchensteuer je nach Land
Seit 2026
nur, wenn die Feier allen offensteht
Lange Weihnachtstafel mit orangefarbenen Holzfiguren unter einer Lichterkette
110 € je Person

Ihre Feier durchrechnen

Vorausgefüllt mit einem Beispiel: 30 Mitarbeitende, 10 davon mit Begleitperson, 5.600,00 € brutto. Tragen Sie Ihre Zahlen ein; gerechnet wird nur in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht an uns gesendet.

Kosten brutto, inkl. Umsatzsteuer

Gesamtkosten5.600,00 €

Nicht eintragen: eigene Kosten wie Lohnbuchhaltung, Abschreibung oder Energie eigener Räume, und Anreisen, die Mitarbeitende von anderen Standorten selbst organisieren (Reisekosten).

Wer war da

Nur Anwesende zählen. Kosten für Absagen bleiben in den Gesamtkosten (BFH, VI R 31/18). Ehemalige, Praktikanten und Aushilfen zählen als Mitarbeitende.

Steht die Feier allen offen?
Welche Feier im Jahr ist das?
Über 110 € pauschal versteuern?

Ihr Ergebnis

Anwesende Personen40

Kosten je Person140,00 €

20 Mitarbeitende ohne Begleitung: 140,00 € je Arbeitnehmer, davon über 110 €: 30,00 €

10 Mitarbeitende mit 1 Begleitperson: 280,00 € je Arbeitnehmer, davon über 110 €: 170,00 €

Steuerpflichtig gesamt2.300,00 €

Pauschale Lohnsteuer 25 %575,00 €

Solidaritätszuschlag 5,5 %31,63 €

Kosten für den Arbeitgeber gesamt6.206,63 €

Pauschale Kirchensteuer: je nach Bundesland, hier nicht gerechnet

Steuerfrei bliebe die Feier bis Gesamtkosten von 2.200,00 €.

Umsatzsteuer: Für 30 Mitarbeitende liegen die Kosten über 110 € inkl. USt. Für deren Anteil ist die Vorsteuer in der Regel nicht abziehbar (BMF-Schreiben, Tz. 7).

Ihre 110-€-Säule

Je anwesender Person: 140,00 €

Location und Raummiete22,50 €
Essen und Getränke80,00 €
Musik, Programm, Deko15,00 €
Transfer, vom Arbeitgeber organisiert0,00 €
Übernachtung0,00 €
Geschenke, gesamt18,75 €
Sonstiges: Trinkgeld, Eventagentur, Stornokosten3,75 €
110 € Freibetrag je Arbeitnehmer

Im Beispiel ohne Begleitung: 30,00 € steuerpflichtig, 25 % pauschal.

Die Säule zeigt Kosten je Kopf. Begleitpersonen werden beim Arbeitnehmer hinzugerechnet; die Gruppen stehen im Ergebnis. Freibetrag und Pauschalierung setzen eine offene Feier voraus.

Für die Lohnbuchhaltung

Rechenweg für die Lohnbuchhaltung anzeigen
Weihnachtsfeier: Berechnung 110-€-Freibetrag
Gesamtkosten brutto: 5.600,00 €
Anwesend: 40 Personen (30 Mitarbeitende, 10 Begleitpersonen, 0 weitere Gäste)
Kosten je Person: 140,00 €
20 Mitarbeitende ohne Begleitung: 140,00 € je Arbeitnehmer, davon über 110 €: 30,00 €
10 Mitarbeitende mit 1 Begleitperson: 280,00 € je Arbeitnehmer, davon über 110 €: 170,00 €
Steuerpflichtig gesamt: 2.300,00 €
Pauschale Lohnsteuer 25 %: 575,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %: 31,63 €
Pauschale Kirchensteuer: nach Bundesland, nicht berechnet
Grundlage: § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG; BMF-Schreiben vom 14.10.2015
Berechnet mit mice.anonyfox.com/weihnachtsfeier/ (keine Steuerberatung)
Link mit Ihren Zahlen

Die Regeln 2026

Team in Österreich? Dort gelten 365 € pro Jahr für alle Feiern zusammen: Rechner für Österreich.

110 €Freibetrag je teilnehmendem Arbeitnehmer, brutto

  1. Bis 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer gehören die Zuwendungen nicht zum Arbeitslohn. Gerechnet wird brutto: alle Kosten des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer, auch für Raum, Musik und Deko.

    § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG: § 19 EStG

    110 €Brutto je teilnehmendem Arbeitnehmer

  2. Die 110 € sind ein Freibetrag: Liegt der Wert darüber, ist nur der Teil über 110 € Arbeitslohn, nicht die ganze Feier.

    § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG: § 19 EStG

    FreibetragNur der überschreitende Teil ist Arbeitslohn

  3. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Feiert ein Arbeitnehmer öfter, wählt der Arbeitgeber die zwei. Auch das Abendprogramm eines Jahresauftakts kann eine davon sein; was dafür gilt, zeigt unsere Seite zum Jahresauftakt in Rhein-Main.

    § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 4 EStG, BMF-Schreiben Tz. 4c: § 19 EStG BMF-Schreiben vom 14.10.2015

    ZweiBegünstigte Betriebsveranstaltungen im Jahr

  4. Freibetrag und Pauschalierung setzen voraus, dass die Feier allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Für die 25-%-Pauschalierung gilt das seit 1. Januar 2026.

    § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363: § 40 EStG Steueränderungsgesetz 2025

    2026Seit 1. Januar: offen für alle auch bei Pauschalierung

  5. Die Kosten werden zu gleichen Teilen auf alle Anwesenden verteilt. Der Anteil einer Begleitperson zählt beim Arbeitnehmer; einen eigenen Freibetrag hat sie nicht. Kosten für Absagen bleiben in den Gesamtkosten.

    BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Tz. 4a; BFH, Urteil vom 29.04.2021, VI R 31/18: BMF-Schreiben vom 14.10.2015 BFH VI R 31/18

    AnwesendeKosten gleichmäßig auf tatsächlich Teilnehmende verteilen

  6. Den Teil über 110 € kann der Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuern; die Steuer trägt er selbst, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer. Sozialversicherungsfrei bleibt der Betrag, wenn er mit der Entgeltabrechnung für den Zeitraum pauschal versteuert wird.

    § 40 Abs. 2 und 3 EStG, § 4 SolZG, § 1 Abs. 1 SvEV: § 40 EStG § 4 SolZG § 1 SvEV

    25 %Pauschale Lohnsteuer auf den steuerpflichtigen Teil

  7. Liegen die Kosten je Arbeitnehmer über 110 € einschließlich Umsatzsteuer, ist die Vorsteuer daraus in der Regel nicht abziehbar; bei der Umsatzsteuer zählt der ganze Betrag.

    BMF-Schreiben, Tz. 7: BMF-Schreiben vom 14.10.2015

    110 €Vorsteuer: bei Überschreitung zählt der ganze Betrag

100 €je anwesender Person im folgenden BMF-Beispiel

Beispiel aus dem BMF-Schreiben: 10.000 € für 75 Arbeitnehmer, 25 davon mit Begleitperson. Geteilt durch 100 Anwesende sind das 100 € je Person. 50 Arbeitnehmer bleiben mit 100 € im Freibetrag; bei 25 sind es 200 €, davon 90 € steuerpflichtig. Dieses Beispiel durchrechnen.

Was in die 110 € zählt

Zählt

  • Essen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten
  • Raum, Location, Beleuchtung, Deko, Eventagentur
  • Musik, Künstler, Eintrittskarten
  • Fahrt und Übernachtung, wenn der Arbeitgeber sie übernimmt
  • Geschenke, auch nachträglich an Verhinderte (bis 60 € je Arbeitnehmer ohne Einzelprüfung)
  • Zuwendungen an Begleitpersonen
  • Trinkgelder, Stornokosten, Sanitäter, behördliche Auflagen

Zählt nicht

ReisekostenSelbst organisierte Anreise vom anderen Standort gesondert behandeln

  • eigene Kosten des Betriebs, etwa Lohnbuchhaltung für die Feier, Abschreibung, Energie und Wasser eigener Räume

    Eigene KostenLohnbuchhaltung und eigene Räume zählen nicht mit

  • Anreise, die Mitarbeitende von einem anderen Standort zum auswärtigen Treffpunkt selbst organisieren: das sind Reisekosten, steuerfrei erstattbar
  • Bargeld als Ersatz für Verhinderte (ist normaler Arbeitslohn)

BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Tz. 2 und 6.

Nicht alle eingeladen? Was seit 2026 gilt

Offene Tür, Figuren in allen Farben gehen gemeinsam hinein

Bis Ende 2025 durfte auch eine Feier nur für ausgewählte Mitarbeitende mit 25 % pauschal versteuert werden (BFH, Urteil vom 27.03.2024, VI R 5/22). Das Steueränderungsgesetz 2025 hat das beendet: Seit 1. Januar 2026 muss die Feier auch für die Pauschalierung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.

Steht sie nicht allen offen, ist der volle Wert Arbeitslohn der Teilnehmenden, mit Lohnsteuer und Sozialversicherung nach ihren persönlichen Merkmalen. Ob eine andere Pauschalierung infrage kommt, klärt Ihre Steuerberatung.

AlleAuch innerhalb einer Abteilung muss die Feier allen offenstehen

Offen für alle heißt nicht, dass alle kommen müssen. Eine Feier nur für eine Abteilung zählt, wenn alle aus der Abteilung teilnehmen können; auch Pensionärstreffen und Jubilarfeiern erkennt die Finanzverwaltung an. Leiharbeitnehmer und Beschäftigte anderer Konzernfirmen dürfen einbezogen werden, wenn die Feier auch ihnen offensteht.

BMF-Schreiben, Tz. 3 und 4b; Steueränderungsgesetz 2025. BFH VI R 5/22 vom 27.03.2024 ist im BMF-Schreiben, Fußnote zu Tz. 5 zitiert.

Über 110 €: wie die Lohnbuchhaltung nachversteuert

25 %Pauschale Lohnsteuer, dazu Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer; nur bei einer Feier, die allen offensteht

Nur der Teil über 110 € ist Arbeitslohn. In der Lohnbuchhaltung wird er mit 25 % pauschal versteuert und mit der Lohnsteuer-Anmeldung abgeführt; die Steuer trägt der Arbeitgeber, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und je nach Bundesland pauschale Kirchensteuer.

Steuerpflichtiger Betrag · Ausgangswert2.300,00 €
Pauschale Lohnsteuer · 25 % des Ausgangswerts575,00 €
Soli · 5,5 % der Lohnsteuer31,63 €
Beispiel: 2.300,00 € steuerpflichtig ergeben 575,00 € pauschale Lohnsteuer und 31,63 € Soli. Die 5,5 % beziehen sich auf die Lohnsteuer.

Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt der Betrag nur, wenn er mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Zeitraum pauschal versteuert wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV). Wird die Überschreitung erst später bemerkt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie nachgemeldet wird.

Bei der Umsatzsteuer gibt es keinen Freibetrag: Übersteigen die Kosten je Arbeitnehmer 110 € einschließlich Umsatzsteuer, ist die Vorsteuer daraus in der Regel nicht abziehbar (BMF-Schreiben, Tz. 7).

Kein FreibetragBei der Vorsteuer gilt die Grenze von 110 € brutto

§ 40 EStG, § 1 SvEV, § 4 SolZG, BMF-Schreiben, Tz. 7.

Feier mit Übernachtung oder Tagung davor?

Hotel im Querschnitt: unten die Feier, oben die Zimmer

Wer die Weihnachtsfeier mit einer Hotelnacht oder einer Jahresabschluss-Tagung verbindet, rechnet die Übernachtung in die 110 € ein. Dann entscheiden die Hotelangebote über das Ergebnis.

  • Hotels anfragen lassen: Beschreiben Sie Tagung und Feier für bis zu 50 Personen. Wir fragen passende Hotels an und legen die Angebote vergleichbar nebeneinander. Für Sie kostenlos, den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Hotel. Tagung mit Feier beschreiben
  • 49 €Angebots-Check für ein vorliegendes Hotelangebot

    Ein Angebot liegt vor: Der Angebots-Check rechnet ein Hotel-Tagungsangebot durch, mit Gesamtkosten und USt-Aufteilung, Stornokosten und versteckten Zusatzkosten. 49 €. Kein Umsatzsteuerausweis (Kleinunternehmer, § 19 UStG).
  • Bis zu sechsHotelangebote in der Excel-Vorlage nebeneinander vergleichen

    Selbst vergleichen: Die Excel-Vorlage stellt bis zu sechs Hotelangebote nebeneinander, brutto mit USt-Aufteilung und Stornokosten am Stichtag. 19 €. Kein Umsatzsteuerausweis (Kleinunternehmer, § 19 UStG).

Welcher Termin passt für Ihre Feier?

Wählen Sie im Dezember oder für eine Kohlfahrt im Januar. Die Markierungen zeigen Kalendertage, keine Verfügbarkeit.

Dezember 2026

MoDiMiDoFrSaSo

Januar 2027

MoDiMiDoFrSaSo

Orange: Freitag. Grau: Wochenende. Gelb: 24.–26. und 31. Dezember.

Noch kein Termin gewählt.

Weihnachtsfeier mit diesem Termin beschreiben

Häufige Fragen

Sind die 110 € brutto oder netto?

Brutto. Zu den 110 € zählen alle Kosten des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer, auch Raummiete, Musik, Deko, Transfer und Trinkgelder (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, BMF-Schreiben vom 14.10.2015).

Hat eine Begleitperson einen eigenen Freibetrag?

Nein. Die Kosten werden auf alle Anwesenden verteilt, der Anteil der Begleitperson wird dem Arbeitnehmer zugerechnet. Wer mit Partnerin oder Partner kommt, hat also den doppelten Wert, aber nur einmal 110 € frei.

Was passiert mit den Kosten für Absagen?

Geteilt wird durch die tatsächlich Anwesenden. Kosten für angemeldete Gäste, die nicht kommen, bleiben in den Gesamtkosten und erhöhen den Wert pro Kopf (BFH, Urteil vom 29.04.2021, VI R 31/18).

Zwei FeiernDer Arbeitgeber wählt, für welche der Freibetrag gilt

Was gilt bei der dritten Feier im Jahr?

Der Freibetrag gilt für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr; der Arbeitgeber wählt, für welche. Bei jeder weiteren ist der ganze Wert Arbeitslohn. Steht die Feier allen offen, kann er mit 25 % pauschal versteuert werden.

Zählen Geschenke zur Feier?

Ja, wenn sie anlässlich der Feier überreicht werden, auch nachträglich an Verhinderte. Bis 60 € je Arbeitnehmer werden sie in die Gesamtkosten einbezogen; darüber prüft das Finanzamt im Einzelfall, ob sie zur Feier gehören. Bargeld als Ersatz zählt nicht dazu.

60 €Geschenke je Arbeitnehmer: bis zu diesem Wert ohne Einzelprüfung einbeziehen

Zählen Rentner, Aushilfen und Leiharbeitnehmer mit?

Aktive und ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten und Referendare zählen mit, jeweils mit eigenem Freibetrag; Aushilfen sind ebenfalls Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmer und Beschäftigte von Konzernfirmen dürfen einbezogen werden, wenn die Feier auch ihnen offensteht (BMF-Schreiben, Tz. 3).

Muss der ganze Betrieb zusammen feiern?

Nein. Eine Feier nur für eine Abteilung ist begünstigt, wenn alle aus der Abteilung teilnehmen können. Auch Pensionärstreffen und Jubilarfeiern erkennt die Finanzverwaltung an. Eine Feier nur für Führungskräfte oder ausgewählte Teams bekommt keinen Freibetrag und kann seit 2026 auch nicht mehr mit 25 % pauschal versteuert werden.

Allgemeine Information, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Kirchensteuer, Sonderfälle und Ihre Lohnabrechnung klärt Ihre Steuerberatung.

Quellen und Stand

Geprüft am .

21.10.2026Stand der Prüfung der folgenden Quellen

Hotelangebote für Ihre Weihnachtsfeier

Die Gruppe geht zur Weihnachtsfeier in ein beleuchtetes Haus
110 € Freibetrag
Gruppengröße
Bis 50Personen
Vergleich
Bis sechsHotelangebote
Für Sie
Kostenlos

Beschreiben Sie Ihre Weihnachtsfeier. Wir fragen passende Hotels an und legen Ihnen die Angebote mit dem Gesamtpreis nebeneinander.

Weihnachtsfeier beschreiben

Für Sie kostenlos. Verbindlich wird es erst, wenn Sie einem Haus direkt zusagen; das Haus, bei dem Sie buchen, zahlt uns eine Vermittlungsprovision.