
Stornobedingungen im Tagungsvertrag: was die Klauseln regeln
Stornostaffel, Teilnehmerreduzierung, Meldefrist, Mindestumsatz: Diese Klauseln entscheiden, was eine Absage kostet. In 21 von 31 Tagungs-AGB dürfen Sie kurz vorher noch 5 bis 10 % der Teilnehmenden kostenfrei abmelden. Wer mehr abmeldet oder die Meldefrist verpasst, zahlt die Pauschale für die Fehlenden meist weiter. Sagen Sie die ganze Tagung 35 Tage vorher ab, verlangt die Hälfte der Häuser 50 % oder mehr.
Reduktion prüfen Eigene Staffel einordnen
Geprüft am Quellen und Stand · Maximilian Stroh. AGB-Auswertung: .
Noch nicht gebucht? Wir holen Angebote passender Hotels ein und legen Stornostaffel und Reduktion jedes Angebots nebeneinander, für Sie kostenlos. Tagung beschreiben
Weniger Teilnehmende: Ihr Fehlbetrag
Tragen Sie Ihre Zahlen und die Regel aus Ihrem Vertrag ein. Vorausgefüllt ist ein Beispiel mit der durchschnittlichen Tagungspauschale von 75 €.
Beispiel: 20 gebucht, 16 kommen, 6 Tage vorher gemeldet
| Weniger20 % der Buchung | 4 |
|---|---|
| Davon kostenfrei10 % Toleranz, Meldefrist 7 Tage, Frist verpasst | 0 |
| Zu bezahlen | 4 |
| Nachzahlung, geschätzt100 % von 75 € × 1 Tag | 300 € |
Dieselbe Reduktion bei anderen Quoten, Frist eingehalten
- 0 % kostenfrei300 €
- 5 % kostenfrei (14 Häuser)225 €
- 10 % kostenfrei (7 Häuser)150 €
- 20 % kostenfrei0 €
Mit Ihren eigenen Angebotspreisen rechnen Sie alles im Tagungskosten-Rechner nach.
Was eine Komplettabsage kostet, Stufe für Stufe
Der Anteil, den 31 Häuser verlangen, wenn die ganze Tagung abgesagt wird. Der Balken steht für den Median, das helle Feld für die mittlere Hälfte der Häuser.
- 50 %35 Tage vorhermittlere Hälfte 10–60 %
- 75 %20 Tage vorhermittlere Hälfte 50–79 %
- 80 %10 Tage vorhermittlere Hälfte 80–85 %
- 85 %1 Tag vorhermittlere Hälfte 85–90 %
Beispiel: die 60/75/85-Staffel im Vergleich
| Absage | Ihr Satz | Median | Mittlere Hälfte | Andere Häuser |
|---|---|---|---|---|
| 35 Tage vorherüber dem Median | 60 % | 50 % | 10–60 % | 16 von 31 weniger, 13 gleich |
| 20 Tage vorherim üblichen Rahmen | 75 % | 75 % | 50–79 % | 14 von 30 weniger, 8 gleich |
| 10 Tage vorherüber dem Median | 85 % | 80 % | 80–85 % | 16 von 30 weniger, 11 gleich |
| 1 Tag vorherim üblichen Rahmen | 85 % | 85 % | 85–90 % | 5 von 29 weniger, 12 gleich |
Liegt eine Stufe über dem Median, lohnt die Nachfrage vor der Unterschrift: eine spätere erste Stufe oder ein niedrigerer Satz. Der Angebots-Check legt die Staffel aus Ihrem Dokument neben diesen Median und rechnet jede Stufe in Euro um, 49 €.
Teilnehmerzahl reduzieren: was Hotels erlauben
Häufiger als eine Komplettabsage ist, dass drei oder vier Leute ausfallen. Genau das regeln die AGB sehr unterschiedlich. Wir haben 31 Tagungs- und Veranstaltungs-AGB deutscher Hotels und Tagungshäuser nebeneinandergelegt und die Klauseln zu Reduktion, Meldefrist und Mindestumsatz herausgeschrieben.
- 21Häuser mit Quote
- Eine feste Prozentzahl, meist 5 oder 10 % der gebuchten Personen. Darüber hinaus wird die ursprüngliche oder eine etwas kleinere Zahl weiter berechnet, etwa 95 % oder die vereinbarte Zahl minus 10 %.
- 7Häuser mit Stichtag
- Bis zu einem Datum dürfen Sie die Zahl ändern, danach gilt die zuletzt gemeldete oder die bestätigte Zahl. Ein Haus erlaubt bis fünf Tage vorher jede Änderung kostenfrei, danach 80 %.
- 3Häuser ohne eigene Regel
- Die Reduktion läuft über die Stornostaffel oder „laut vereinbarter Stornorichtlinie“. Dann zählt jede fehlende Person wie eine Teilstornierung.
In der Praxis heißt das: Lassen Sie Quote und Meldefrist vor der Bestätigung ins Angebot schreiben. Die häufigste Quote ist 5 % (14 der 21 Häuser mit Quote), danach 10 % (7). In 9 dieser AGB steht dazu wörtlich, dass „mindestens 95 %“ der vereinbarten Zahl berechnet werden. Die Meldefristen reichen von 2 Tagen bis 10 Werktagen, am häufigsten sind 5 Werktage (11 von 31 Häusern).
Alle 31 Häuser einzeln ansehen
| Haus | Kostenfrei | Meldefrist | Was darüber gilt |
|---|---|---|---|
| Bayerischer Hof, Kempten, AGB Tagung 01/2026 | frei änderbar | 5 Tage vorher | danach 80 % der bestätigten Zahl, am Tag selbst 100 % |
| Hotel Ahrenberg, AGB Tagung 01/2024 | 20 %, dann 5 %, dann 1 Person | 1 Woche / 3 Tage / Vortag 12 Uhr | Mindestteilnehmerzahl 10 Pauschalen |
| Krone, Kinding, Stornobedingungen 03/2024 | einzelne Teilnehmende | 4 Tage vorher, 9 Uhr | gemeldete Zahl ist Abrechnungsbasis; unter Mindestzahl Raummiete |
| Seespitz Gästehaus, AGB Tagung & Seminar | keine eigene Regel | – | Teilstorno nach Stornostaffel |
| Landhotel Neunburg, Tagungs-AGB | 10 % | 7 Werktage | vereinbarter Mindestumsatz bleibt; unter 15 Personen 250 € Raummiete |
| Dorint (16–30 Personen), AGB Veranstaltung | 50 %, 25 %, 10 %, dann 2 Personen | 21 / 14 / 7 Tage / Vortag | über 10 % Abweichung: Preise neu, Raumtausch; Mindestumsatz-Differenz als Raummiete |
| V-Hotel Bonn, AGB Veranstaltungen | 5 % | 5 Werktage | abgerechnet werden mindestens 95 % der vereinbarten Zahl |
| SORAT Hotels, Geschäftsbedingungen Tagungen | 10 % | Endzahl 3 Werktage | darüber 30 / 50 / 70 % der Pauschale bei Meldung in den letzten 6 / 4 / 2 Wochen |
| Tagungsstätte Löwenstein, AGB | 10 % | Mahlzeiten 2 Tage vorher | darüber wie Storno: 20 / 40 / 80 % |
| Schlosshotel Münchhausen, AGB | höchstens 10 % | 7 Tage vorher, schriftlich | sonst ursprünglich bestellte Gedeckzahl |
| Hotel Meiners, AGB Veranstaltung | zuletzt gemeldete Zahl | 5 Werktage | über 10 % weniger: Raumtausch möglich |
| Seminarhof Feuerborn, AGB | bis zur Mindestzahl 8 | 3 Tage, mit Rückbestätigung | sonst ursprüngliche Zahl |
| Van der Valk Düsseldorf, AGB 2025 | 10 % | 10 Werktage | darüber: vereinbarte Zahl minus 10 % wird berechnet |
| IBB Hotel Frankfurt, AGBV 6.1, 2026 | nur laut Stornoregel | – | Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| Hotel Birke, Kiel, AGBV 6.0 | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % berechnet; Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| Congresshotel Hoyerswerda, AGB Tagungen 01/2022 | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % der vereinbarten Zahl berechnet; über 10 % Raumtausch |
| Maritim Hotels, AGBV 06/2022 | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % berechnet; Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| Tagungshäuser Erzbistum Köln (bis 50 Pers.), AGB Tagungshäuser 04/2024 | bis 41 Tage vorher frei | 41 Tage | danach 60 / 75 / 85 / 100 % je abgemeldeter Person; über 29 % Reduktion gilt als Komplettabsage |
| Schlosskrone, Füssen, AGBV 6.0 | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % berechnet; Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| Tagungshaus Reimlingen, AGB Tagungen 08/2024 | nur laut Stornoregel | – | weniger Personen zählen als Teilstorno; Mindestumsatz: 80 % der Differenz |
| Stift Urach (10–49 Pers.), Stornobedingungen | bis 42 Tage vorher frei | 42 Tage | danach gilt die Staffel auch für einzelne Teilnehmende |
| Lindner Hotels, AGB Deutschland 08/2025 | bis 90 Tage vorher frei | 90 Tage; Endzahl 3 Tage vorher | danach 50 / 70 / 90 % je reduzierter Leistung |
| Schloss Büdingen, AGB Veranstaltung 10/2023 | 5 % | 4 Werktage, schriftlich | darüber: vereinbarte Zahl minus 5 %; über 10 % Preise neu |
| Hotel Friedenseiche, Benediktbeuern, AGB Veranstaltung | 5 % | 5 Werktage | darüber: vereinbarte Zahl minus 5 %; über 10 % Preise oder Raum neu |
| Naturresort Schindelbruch (Ritter von Kempski), AGB Veranstaltungen 2025 | 10 % | 7 Tage vorher | darüber: vereinbarte Zahl minus 10 %; bis 8 Wochen vorher kostenfrei stornierbar |
| Zleep Hotels (H-Hotels), AGB Veranstaltungen 10/2025 | 5 % | Endzahl 4 Werktage | darüber: vereinbarte Zahl minus 5 %; über 10 % Preise neu |
| Berghotel Rehlegg, Ramsau, AGBV 6.0 (2024) | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % berechnet; Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| Landhotel Felchow, AGBV 6.0 | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % berechnet; Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| Hotel Seitnerhof, AGBV 6.0 | 5 % | 5 Werktage | mindestens 95 % berechnet; Mindestumsatz: 60 % der Differenz |
| SeminarZentrum Rückersbach, AGB | 5 % | 5 Werktage | darüber: vereinbarte Zahl minus 5 %; über 10 % Preise neu oder Raumtausch |
| MarC5, Cadenberge, AGB Veranstaltungen 05/2021 | 5 % | – | darüber: mindestens 95 % der zuletzt vereinbarten Zahl |
Eigene Auswertung, Stand 15. Oktober 2026, 31 Häuser. Quellen sind öffentlich abrufbare Tagungs-AGB, die Formulierung im konkreten Angebot kann abweichen.
Die Stornosätze aller 31 Häuser
Basis und Grenztage unterscheiden sich von Haus zu Haus. Die Tabelle stellt deshalb vier feste Zeitpunkte nebeneinander.
Median bei Absage: 35 Tage vorher: 50 % · 20 Tage vorher: 75 % · 10 Tage vorher: 80 % · 1 Tag vorher: 85 %.
Stornosätze aller 31 Häuser einzeln ansehen
| Haus | 35 Tage | 20 Tage | 10 Tage | 1 Tag |
|---|---|---|---|---|
| Bayerischer Hof, KemptenBasis: gebuchte Leistungen | 0 % | 70 % | 90 % | 90 % |
| Hotel AhrenbergBasis: alle gebuchten Leistungen | 0 % | 50 % | 80 % | 80 % |
| Krone, KindingBasis: Pauschale + Logis + Zusatzleistungen | 30 % | 60 % | 80 % | 90 % |
| Seespitz GästehausBasis: alle gebuchten Leistungen | 0 % | 50 % | 50 % | – |
| Landhotel NeunburgBasis: vereinbarter Gesamtumsatz | 0 % | 40 % | 60 % | 90 % |
| Dorint (16–30 Personen)Basis: Gesamtvolumen (Freianteile) | 0 % | 50 % | 75 % | 90 % |
| V-Hotel BonnBasis: Veranstaltung + Zimmer | 0 % | 50 % | 80 % | 100 % |
| SORAT HotelsBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 35 % | 60 % | 60 % | 85 % |
| Tagungsstätte LöwensteinBasis: nicht abgenommene Leistungen | 40 % | 40 % | 80 % | 80 % |
| Schlosshotel MünchhausenBasis: entgangener Umsatz | 50 % | 70 % | 80 % | 90 % |
| Hotel MeinersBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 85 % | 85 % | 85 % |
| Seminarhof FeuerbornBasis: vereinbarte Summe | 0 % | 25 % | 50 % | 100 % |
| Van der Valk DüsseldorfBasis: Tagungspauschale ohne Freitermin, Raummiete voll | 60 % | 100 % | 100 % | 100 % |
| IBB Hotel FrankfurtBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Hotel Birke, KielBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Congresshotel HoyerswerdaBasis: Tagungspauschale × vereinbarte Personen | 0 % | 50 % | 90 % | 90 % |
| Maritim HotelsBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Tagungshäuser Erzbistum Köln (bis 50 Pers.)Basis: vereinbarter Preis, nach Gruppengröße | 50 % | – | – | – |
| Schlosskrone, FüssenBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Tagungshaus ReimlingenBasis: Tagungspauschale, Miete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Stift Urach (10–49 Pers.)Basis: vereinbarter Umsatz | 60 % | 80 % | 80 % | 80 % |
| Lindner HotelsBasis: Übernachtung, Gesamtpreis | 50 % | 70 % | 70 % | 90 % |
| Schloss BüdingenBasis: vereinbarter Betrag (Räume, Zimmer, Speisen) | 80 % | 80 % | 80 % | 80 % |
| Hotel Friedenseiche, BenediktbeuernBasis: Tagungspauschale; Speisen 35 / 70 % | 60 % | 85 % | 85 % | 85 % |
| Naturresort Schindelbruch (Ritter von Kempski)Basis: vereinbarte Leistungen, Raummiete voll | 50 % | 80 % | 80 % | 100 % |
| Zleep Hotels (H-Hotels)Basis: vereinbarter Betrag (Räume, Zimmer, Speisen) | 80 % | 80 % | 80 % | 80 % |
| Berghotel Rehlegg, RamsauBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Landhotel FelchowBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| Hotel SeitnerhofBasis: Tagungspauschale, Raummiete voll | 60 % | 75 % | 85 % | 85 % |
| SeminarZentrum RückersbachBasis: Gesamtkosten (Zimmer, Räume, Arrangements) | 20 % | 50 % | 80 % | 90 % |
| MarC5, CadenbergeBasis: Tagungspauschale (sonst Buchungsbetrag 30 / 50 / 70 / 90 %) | 60 % | 85 % | 85 % | 85 % |
| Median | 50 % | 75 % | 80 % | 85 % |
| Mittlere Hälfte | 10–60 % | 50–79 % | 80–85 % | 85–90 % |
„–“ heißt: nicht geregelt oder im Dokument nicht eindeutig, diese Werte zählen nicht in Median und mittlere Hälfte. 13 Häuser berechnen 35 Tage vorher schon 60 %, 8 sind zu diesem Zeitpunkt noch kostenfrei.
Die 60/75/85-Staffel ist häufig, aber nicht der Markt
8 der 31 Häuser verwenden wortgleich dieselbe Staffel: Wer ab dem 60. Tag vor der Tagung absagt, zahlt 60 % der Tagungspauschale mal vereinbarte Personen, ab dem 30. Tag 75 %, ab dem 10. Tag 85 %. 7 dieser Häuser nennen ihre Bedingungen ausdrücklich „AGBV“, und die Raummiete bleibt bei allen zusätzlich voll fällig.
60/75/85häufige Staffel der AGBV-Häuser
Der Grund für die Häufung: AGBV sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, die der Hotelverband Deutschland (IHA) als Muster herausgibt. In der Fassung 6.0 steht genau diese Staffel, dazu 5 % kostenfreie Reduktion bei Meldung bis fünf Werktage vorher, mindestens 95 % der vereinbarten Zahl als Abrechnungsbasis und 60 % eines verfehlten Mindestumsatzes. Verweist Ihr Angebot auf die AGBV, kennen Sie die Staffel also schon, bevor Sie das PDF öffnen, und können vor der Bestätigung gezielt nach einer späteren ersten Stufe fragen.
Sätze ohne Staffel
Am anderen Ende stehen Sätze ohne Staffel: Zleep Hotels (H-Hotels) berechnen bis 60 Tage vorher 50 % und danach durchgehend 80 % des vereinbarten Betrags, Schloss Büdingen ebenfalls 80 %. Das ist 35 Tage vorher die höchste Stufe der Stichprobe, am Vortag aber weniger als der Median.
84 Tagekostenfreie Frist bei Stift Urach ab 50 Personen
Zwei Tagungshäuser staffeln die kostenfreie Frist nach Gruppengröße. Stift Urach lässt Gruppen bis 9 Personen bis 14 Tage vorher kostenfrei absagen, 10 bis 49 Personen bis 42 Tage, ab 50 Personen bis 84 Tage. Bei den Tagungshäusern des Erzbistums Köln sind es 41 Tage bis 50 Personen und 90 Tage bis 100 Personen. Eine große Gruppe lässt sich kurzfristig schwerer ersetzen, also planen Sie die interne Freigabe entsprechend früher. Weitere Artikel finden Sie unter Wissen.
Worauf sich die Storno-Prozente beziehen
100 %Raummiete bleibt bei diesen Pauschal-Klauseln zusätzlich fällig
Dieselbe Prozentzahl kann sehr unterschiedliche Euro-Beträge bedeuten. Viele Hotels beziehen neben der Übernachtung auch Verpflegung und Technik in den vereinbarten Umsatz ein, auf den die Staffel angewendet wird. In unserer Stichprobe sieht die Basis so aus:
- 12Pauschale, Raummiete voll
- Die Prozente gelten für die Tagungspauschale, die Raummiete bleibt zusätzlich zu 100 % fällig. Das ist typisch für die AGBV-Häuser.
- 13Gesamtumsatz oder Logis inklusive
- Basis ist der vereinbarte Gesamtbetrag, „alle gebuchten Leistungen“ oder ausdrücklich Pauschale plus Übernachtung und Zusatzleistungen. Dann zählt auch das Zimmerkontingent in die Absage.
- 3nur die Tagungspauschale
- Die Staffel bezieht sich klar auf die Pauschale pro Person. Zimmer und Technik stehen separat oder fehlen in der Klausel, dann müssen Sie nachfragen, was bei einer Absage mitläuft.
- 3gemischt oder unklar
- Zum Beispiel „entgangener Umsatz“, „nicht abgenommene Leistungen“ oder getrennte Sätze für Speisen. Ohne Nachrechnen kennen Sie den Euro-Betrag nicht.
Zwei Angebote mit „80 % ab 14 Tagen“ können deshalb um Tausende Euro auseinanderliegen, sobald das eine die Raummiete und das Getränkepaket mitrechnet und das andere nicht. Die Stornogebühr hängt also mindestens so sehr an der Basis wie am Prozentsatz. Lassen Sie sich die Basis vor der Bestätigung in einem Satz bestätigen und rechnen Sie die Staffel in Euro, nicht nur in Prozent.
Mindestumsatz, Abruffrist und Preisanpassung

- Mindestumsatz
- Mehrere Häuser verlangen, dass Pauschalen und Zusatzleistungen eine Mindesthöhe erreichen. Bleiben Sie darunter, stellen sie die Differenz als Raummiete oder als entgangenen Gewinn in Rechnung: in 7 AGB der Stichprobe 60 % der Differenz, in einem Tagungshaus 80 %. Bei einer Komplettabsage gilt meist die Stornostaffel auf den Mindestumsatz.
- Große Reduktion
- Die Tagungshäuser des Erzbistums Köln werten eine Reduktion um mehr als 29 % der gebuchten Teilnehmenden oder Zimmer als Komplettabsage, dann gilt die Stornostaffel statt der Regel für einzelne Personen. Mehrere Hotels behalten sich ab 10 % weniger Personen einen anderen Raum oder neue Preise vor.
- Abruffrist
- Bei einem Abrufkontingent fallen Zimmer, die bis zu einem Stichtag nicht namentlich gebucht sind, an das Hotel zurück. Ein Hotel der Stichprobe gibt Kontingente ab fünf Zimmern bis eine Woche vorher frei und berechnet danach 80 % des Zimmerpreises.
- Preisanpassung
- Liegen zwischen Vertrag und Tagung mehr als vier Monate, erlauben mehrere AGB eine Anhebung um höchstens 5 %, in einem Fall bis 10 %. Steuer- und Abgabenänderungen werden oft eins zu eins weitergegeben, bei Dorint höchstens 5 %. Bei langem Vorlauf lohnt eine Festpreiszusage.
- Anzahlung
- Ein Landhotel verlangt ab 25 Personen 30 % bei Buchung, ein Schlosshotel bis 80 % der Vertragsleistungen. Bei einer Absage wird die Anzahlung in der Regel mit den Stornokosten verrechnet.
- Textform
- Mehrere AGB verlangen Schriftform oder Textform und nennen E-Mail ausdrücklich. Ohne nachweisbare Mitteilung gilt die bisherige Teilnehmerzahl oft weiter.
Wie Zimmerkontingente zurückgehen, steht im Abschnitt Zimmerkontingent des Artikels Option oder Buchung.
Was das BGB zu Stornoklauseln sagt
4 MonateGrenze der beschriebenen Preisklauseln; Firmenkundenregel beachten
- Absage aus eigenen Gründen
- Wer Räume mietet und sie nicht nutzt, weil es an ihm selbst liegt, bleibt zur Miete verpflichtet. Der Vermieter muss sich aber ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen (§ 537 Abs. 1 BGB). Stornostaffeln in Tagungs-AGB pauschalieren genau diese Rechnung. Fragen Sie nach, ob das Hotel bei Weitervermietung des Raums gutschreibt.
- Nachweis eines geringeren Schadens
- In AGB ist eine Schadenspauschale unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder wenn sie dem Kunden nicht ausdrücklich den Nachweis erlaubt, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
- Preiserhöhung nach Vertragsschluss
- AGB dürfen keine Preiserhöhung für Leistungen vorsehen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden (§ 309 Nr. 1 BGB). Die Preisklauseln der Stichprobe greifen entsprechend erst bei mehr als vier Monaten Vorlauf.
- Firmenkunden
- § 309 gilt nicht für AGB gegenüber Unternehmern; dort bleibt die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB (§ 310 Abs. 1 BGB). Bucht Ihre Firma, ist die verhandelte Klausel deshalb Ihr bester Schutz.
Gesetzestexte abgerufen am 24.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wenn das Hotel schließt oder der Betreiber insolvent ist

2026 ist das in Frankfurt gleich zweimal passiert: Der Betreiber Novum schließt das Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel kurzfristig, die Belegschaft erfuhr es nach dem Bericht mündlich an einem Montag (fvw, 21.9.2026).
Vertrag und Anzahlung sichern
Der Betreiber des Hilton Frankfurt Gravenbruch ist insolvent (fvw, 13.8.2026), das Hotel ist stillgelegt, ein Käufer braucht noch die Genehmigung der Behörden (ahgz, 16.10.2026). Wer dort eine Tagung gebucht hat, fragt nach Anzahlung, Vertrag und Ersatz. Das Gesetz sagt dazu:
- Das Hotel kann nicht mehr leisten
- Ist die Leistung unmöglich, entfällt der Anspruch darauf (§ 275 Abs. 1 BGB) und damit auch der Anspruch des Hotels auf Bezahlung. Eine schon geleistete Anzahlung kann zurückgefordert werden (§ 326 Abs. 1 und 4 BGB). Unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB kommt Schadensersatz statt der Leistung hinzu (§ 283 BGB). Ob Mehrkosten für ein Ersatzhotel dazugehören, hängt vom Einzelfall ab.
- Insolvenzantrag gestellt
- Bis zur Eröffnung kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und anordnen, dass Verfügungen des Betreibers nur mit dessen Zustimmung wirksam sind (§ 21 Abs. 2 InsO). Klären Sie dann schriftlich, wer für Ihren Vertrag zuständig ist.
- Verfahren eröffnet
- Bei einem Vertrag, den beide Seiten noch nicht erfüllt haben, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er ihn erfüllt. Fordern Sie ihn dazu auf, muss er sich unverzüglich erklären, sonst kann er nicht mehr auf Erfüllung bestehen (§ 103 InsO). Erfüllt er, sind Ihre Ansprüche Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
- Der Verwalter lehnt ab
- Dann können Sie Forderungen wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 103 Abs. 2, § 38 InsO). Sie melden sie schriftlich beim Insolvenzverwalter an, mit Grund und Betrag und mit Kopien der Unterlagen (§ 174 InsO). Wie viel zurückfließt, hängt von der Insolvenzmasse ab.
Praktisch heißt das: Bewahren Sie Vertrag, AGB und Zahlungsbelege auf, Sie brauchen sie für jede Rückforderung und jede Anmeldung. Fragen Sie schriftlich und mit Frist nach, ob Ihre Tagung stattfindet, bevor eine weitere Anzahlung fällig wird. Und legen Sie parallel eine Option bei einem Ersatzhaus an, denn Tagungsräume für einen festen Termin sind schnell vergeben. Wir holen Ersatzangebote für Ihren Termin ein, für Sie kostenlos.
Gesetzestexte abgerufen am 24.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Checkliste vor der Bestätigung
- Quote und Frist
Quote und Meldefrist für weniger Teilnehmende schriftlich festhalten, etwa 5 bis 10 % bei Meldung bis 5 Werktage vorher. 5 % und 5 Werktage sind die häufigsten Werte der Stichprobe, 10 % ist die freundlichere Quote. - Mindestumsatz und Mindestteilnehmerzahl erfragen: Was passiert, wenn Sie darunter bleiben?
- Basis klären
Basis der Stornostaffel klären: Gesamtumsatz, nur Pauschale, oder Pauschale plus Übernachtung und Raummiete? Ohne diese Antwort sind Prozentwerte nicht vergleichbar. - Positionen einzeln verlangen: Zimmer, Pauschale, Technik, Getränke, Service, Mindestumsatz, nicht nur eine Summe auf der ersten Seite und den Rest im Kleingedruckten.
- Bei Zimmern einen Freianteil erfragen, etwa einen Teil der Zimmer bis 30 Tage vorher kostenfrei.
- Vor Zusage rechnen
Option statt fester Buchung, solange die interne Freigabe unsicher ist. Mehr dazu: Option oder Buchung. - Gesamtkosten und Absage in Euro vor der Unterschrift durchrechnen, mit Was kostet eine Tagung? oder mit dem Angebots-Check.
Kurz beantwortet
95 %mindestens berechnete Teilnehmerzahl in den AGBV
Was kostet es, die ganze Tagung zu stornieren?
Entscheidend sind der Eingang Ihrer Absage und die Berechnungsbasis im Vertrag. In den 31 ausgewerteten AGB liegt der Median 35 Tage vorher bei 50 %, 10 Tage vorher bei 80 %. Die Prozente können nur auf die Pauschale oder auf den Gesamtumsatz einschließlich Zimmern entfallen; rechnen Sie deshalb jede Stufe mit Ihrer vereinbarten Basis in Euro um.
Was ist der Unterschied zwischen Teilnehmerreduzierung und Storno?
Bei einer Reduktion findet die Tagung mit weniger Personen statt; dafür kann eine eigene kostenfreie Quote gelten. Bei einer Komplettabsage fällt die ganze Veranstaltung aus und die Stornostaffel greift. Ohne eigene Reduktionsregel können fehlende Personen wie eine Teilstornierung abgerechnet werden.
Wie viele Teilnehmende darf ich kurzfristig kostenlos abmelden?
In 21 von 31 ausgewerteten Tagungs-AGB gibt es dafür eine feste Quote, in 14 davon 5 %, sonst meist 10 %. Melden müssen Sie das je nach Haus 2 Tage bis 10 Werktage vorher, am häufigsten 5 Werktage. Wer darüber hinaus reduziert, zahlt die Pauschale für die Fehlenden meist weiter.
Bis wann muss ich die endgültige Teilnehmerzahl melden?
Am häufigsten fünf Werktage vor Beginn (11 von 31 AGB). Lindner will die Endzahl drei Tage vorher, Schloss Büdingen und Zleep vier Werktage, Van der Valk Düsseldorf zehn Werktage. Es zählt der Eingang beim Hotel, melden Sie also lieber einen Tag früher per E-Mail.
Ich habe die Zahl fristgerecht gemeldet. Zahle ich, wenn am Tag weniger kommen?
Meist ja, zumindest teilweise. Bei Häusern mit Stichtag ist die zuletzt gemeldete Zahl die Abrechnungsbasis. In den AGBV-Häusern wird die tatsächliche Zahl berechnet, mindestens aber 95 % der vereinbarten. Bei 20 gemeldeten und 17 erschienenen Personen zahlen Sie dort 19 Pauschalen.
Was ist ein Mindestumsatz und wie wird er bei Absage abgerechnet?
Der Mindestumsatz ist die Summe, die das Hotel für Ihre Räume mindestens erwartet. Bleiben Sie darunter, berechnen manche Häuser die Differenz als Raummiete, andere 60 % der Differenz als entgangenen Gewinn. Bei einer Komplettabsage gilt meist die Stornostaffel.
Wie halte ich den Termin offen, solange die interne Freigabe fehlt?
Bitten Sie das Hotel um eine Option statt einer festen Buchung. Lassen Sie schriftlich festhalten, bis wann die Option läuft und was bei Fristablauf geschieht. Klären Sie vor der Bestätigung auch, welche Erklärung die verbindliche Buchung auslöst.
Ist eine Absage wegen höherer Gewalt automatisch kostenfrei?
Setzen Sie Kostenfreiheit nicht voraus. Prüfen Sie die Klausel zur höheren Gewalt und lassen Sie sich vom Hotel schriftlich erklären, welche Regel es auf Ihren Absagegrund anwendet. Ob das Hotel leisten kann oder die Absage auf Ihrer Seite liegt, muss dabei geklärt werden; bei einem Streit hilft eine rechtliche Prüfung des konkreten Vertrags.
Kann ich die Tagung kostenfrei verschieben statt zu stornieren?
Nur wenn das vereinbart ist. Ein Haus der Stichprobe behandelt eine Verschiebung wie eine Stornierung, rechnet gezahlte Stornokosten aber voll an, wenn der Ersatztermin innerhalb von 360 Tagen liegt. Lassen Sie sich so etwas vor der Bestätigung schriftlich geben.
Muss eine Stornierung schriftlich erfolgen, reicht E-Mail?
Mehrere AGB verlangen Schriftform oder Textform und nennen E-Mail ausdrücklich als ausreichend. Es zählt der Eingang beim Hotel. Schicken Sie Reduzierungen deshalb per E-Mail an die Bankettabteilung und bitten Sie um Bestätigung.
Sind ersparte Aufwendungen in den Stornosätzen schon abgezogen?
In den AGB der Stichprobe meist pauschal: Sätze unter 100 % sollen das abbilden, die AGBV setzen bei einzeln ausgewiesener Raummiete 10 % an. Die AGBV, Van der Valk und Schindelbruch schreiben ausdrücklich, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen dürfen, etwa wenn der Raum weitervermietet wurde. Fragen Sie danach, bevor Sie zahlen.
Wie vermeide ich Kosten für nicht abgerufene Zimmer?
Vereinbaren Sie ein Abrufkontingent mit klarer Abruffrist statt eines Festkontingents und fragen Sie vor der Frist den Buchungsstand ab. Ein Hotel der Stichprobe gibt Kontingente ab fünf Zimmern bis eine Woche vorher frei, danach werden 80 % des Zimmerpreises fällig.
So ist die Auswertung entstanden
4 Zeitpunkte35, 20, 10 und 1 Tag vor Anreise
Wir haben öffentlich abrufbare Tagungs- und Veranstaltungs-AGB deutscher Hotels und Tagungshäuser gesammelt, als Webseite oder PDF, die Klauseln zu Storno, Teilnehmerreduktion, Mindestumsatz und Preisanpassung herausgeschrieben und in eine Tabelle übertragen. Die Stornosätze stehen für vier feste Zeitpunkte, 35, 20, 10 und 1 Tag vor Anreise. Formulierungen wie „bis 4 Wochen“ zählen als 28 Tage, plus oder minus einen Tag. Werktage haben wir nicht in Kalendertage umgerechnet. Median und mittlere Hälfte (25. bis 75. Perzentil, linear interpoliert) sind über die vorhandenen Werte gerechnet, fehlende Werte zählen nicht mit.
16–30Personen: gezeigte Gruppengröße bei Dorint
Sonderfälle: Dorint staffelt nach Gruppengröße, gezeigt sind die Werte für 16 bis 30 Personen und beim 1-Tag-Wert für 20 Personen. Stift Urach und die Tagungshäuser des Erzbistums Köln staffeln ebenfalls nach Gruppengröße, gezeigt sind 10 bis 49 und bis 50 Personen. Bei Köln ist die Tabelle für spätere Stufen im PDF-Text nicht eindeutig lesbar, deshalb „–“. Lindner regelt Storno und Reduktion über den Übernachtungspreis.
30/50/70/90 %MarC5: Staffel für andere Buchungen als die Tagungspauschale
Bei MarC5 zeigen wir die Sätze für die Tagungspauschale, für andere Buchungen gilt dort 30/50/70/90 %. Schindelbruch rechnet die Raummiete zusätzlich zu den Prozentsätzen voll ab. Nicht aufgenommen haben wir ein Veranstaltungs-PDF, in dem das Hotel nicht erkennbar ist, und die Bedingungen eines Seminaranbieters, die Seminaranmeldungen regeln.
Die Stichprobe ist klein und gemischt: Süddeutschland, NRW, Norddeutschland, Sachsen, Ketten und Einzelhäuser. Sie ersetzt keine Rechtsprüfung Ihres Vertrags. Das Rechenbeispiel nutzt die durchschnittliche Tagungspauschale von 75 € aus dem MICE-Report 2026 von eventinc.
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Quellen und Stand
75 €Beispielpauschale aus dem MICE-Report 2026
Geprüft am .
Die 31 AGB sind in der Tabelle Teilnehmerzahl reduzieren verlinkt, jeweils mit dem Stand des Dokuments. Die durchschnittliche Tagungspauschale von 75 € stammt aus dem MICE-Report 2026 von eventinc.
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