Für Hotels und Tagungsstätten
Partnerbedingungen für Hotels
Sie haben eine Tagungsanfrage von MICE Kontor bekommen? Kommt die Buchung zustande und findet die Tagung statt, zahlen Sie 5 % Provision ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, § 19 UStG) auf den Netto-Umsatz aus Logis, Tagungspauschalen, Verpflegung und Raummiete. Weitere Kosten gibt es nicht, auch keine Listungs- oder Abogebühr.
So bestätigen Sie Vertragstext lesen
Version 1.2, Stand · Anonyfox e. K., Hamburg
Auf einen Blick
Die Zusammenfassung erleichtert das Lesen, verbindlich ist der Vertragstext weiter unten. Jede Zeile nennt den Paragrafen.
| Punkt | Regel | Im Vertrag |
|---|---|---|
| Provision | 5 % ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, § 19 UStG), nur wenn die Tagung über MICE Kontor zustande kommt und stattfindet | § 3 Abs. 1 |
| Grundlage | der Netto-Umsatz, den Sie dem Kunden tatsächlich berechnen: Logis, Tagungspauschalen, Verpflegung, Raummiete | § 3 Abs. 2 |
| Nicht enthalten | City Tax und ähnliche Abgaben, durchgereichte Leistungen Dritter, Gebühren für Stornierung und Nichtanreise, was Teilnehmer selbst bezahlen | § 3 Abs. 2 |
| Entsteht | mit dem letzten Veranstaltungstag; wird die Tagung ganz storniert, entsteht keine Provision | § 3 Abs. 3 |
| Kundenschutz | 12 Monate: bucht der Kunde dieselbe oder eine im Wesentlichen gleiche Tagung direkt, wird Vermittlung vermutet; Vorkenntnis melden Sie binnen 5 Werktagen | § 3 Abs. 4 |
| Kundendaten | für Ihr Angebot nur Eckdaten, Branche und ungefähre Größe; Firmenname und Kontakt erst, wenn der Kunde Ihr Haus gewählt und Sie die Provision schriftlich bestätigt haben | § 2 Abs. 4 |
| Abrechnung | Netto-Umsatz je Position binnen 14 Tagen nach der Tagung melden, unsere Rechnung zahlbar in 14 Tagen, Gutschrift nach Absprache | § 4 |
Was 5 % bei einer Tagung ausmachen
Ein Beispiel mit erfundenen Preisen: 20 Personen, zwei Tage, eine Nacht. Alle Beträge netto.
| Position | Rechnung an den Kunden | Netto |
|---|---|---|
| Logis | 20 Einzelzimmer × 1 Nacht × 110,00 € | 2.200,00 € |
| Tagungspauschale | 20 Personen × 2 Tage × 65,00 € | 2.600,00 € |
| Abendessen | 20 Personen × 38,00 € | 760,00 € |
| Raummiete | in der Pauschale enthalten | 0,00 € |
| Grundlage | Netto-Umsatz nach § 3 Abs. 2 | 5.560,00 € |
| Provision | 5 % der Grundlage | 278,00 € |
| Unsere Rechnung | nach dem letzten Tagungstag | 278,00 € |
Das sind 13,90 € netto je Teilnehmer. Zum Vergleich: Bei 10 % wären es auf derselben Grundlage 556,00 €, bei 15 % 834,00 €.
Was nicht in die Grundlage zählt
- City Tax der Teilnehmer
- Getränke, die Teilnehmer an der Bar selbst bezahlen
- Technik eines Dienstleisters, die Sie nur weiterberechnen
- Stornogebühr für zwei abgesagte Zimmer
So sieht unsere Anfrage aus
Wir fragen je Tagung höchstens sechs Häuser an, ausgewählt nach dem, was der Kunde braucht. Jede Anfrage nennt Termin, Teilnehmer, Zimmer, Raum und Verpflegung und sagt, warum wir Ihr Haus fragen. Das Antwortformat können Sie übernehmen oder Ihr eigenes Angebot als PDF schicken. Ein Beispiel mit erfundenen Werten:
Guten Tag Frau Berger, für einen Unternehmenskunden (Softwareentwicklung, rund 40 Mitarbeitende) suchen wir ein Tagungshotel: • Termin: Di 09.03. – Mi 10.03.2027 • Teilnehmer: 20 • Zimmer: 20 Einzelzimmer, eine Nacht • Tagung: ein Raum, parlamentarisch, Beamer, zwei Flipcharts • Verpflegung: Tagungspauschale, Abendessen am 09.03. Ihr Haus ist nach unserer Prüfung gut mit der Bahn erreichbar, das ist dem Kunden wichtig. Bitte antworten Sie bis Freitag, 15.01.2027, 20:00 Uhr direkt auf diese E-Mail (Betreff bitte unverändert lassen), gern in diesem Format oder als PDF im Anhang: Verfügbar am Wunschtermin: ja / nein / Alternative: … Einzelzimmer inkl. Frühstück, Preis pro Nacht (netto oder brutto angeben): … Tagungspauschale pro Person/Tag, Inhalt: … Raummiete (falls zusätzlich): … Abendessen pro Person: … City Tax: … Option bis: … Stornobedingungen: … Abruffrist: … Anzahlung: … Vermittlungsprovision: Für den Kunden ist unser Service kostenfrei. Kommt eine Buchung zustande, zahlt das Hotel eine Provision von 5 % auf den tatsächlich abgerechneten Netto-Umsatz der Veranstaltung (…), fällig nach der Veranstaltung. Es gelten unsere Partnerbedingungen (u. a. 12 Monate Kundenschutz für diesen Kunden). Bitte bestätigen Sie dies mit einem Satz in Ihrer Antwort: „Provision 5 % gemäß Partnerbedingungen bestätigt.“ Firmenname und Kontaktdaten des Kunden geben wir erst weiter, wenn der Kunde Ihr Haus gewählt hat und Sie die Provision schriftlich bestätigt haben.
Kundendaten in zwei Schritten
- Für Ihr Angebot bekommen Sie die Eckdaten der Tagung und eine anonyme Beschreibung des Kunden, Branche und ungefähre Größe. Keinen Firmennamen, keine Kontaktdaten.
- Wenn der Kunde Ihr Haus wählt und Sie die Provision schriftlich bestätigt haben, bekommen nur Sie Firmenname, Ansprechpartner, E-Mail und Telefon. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Kunden, wir sind nicht Vertragspartei.
Bestätigen Sie nicht, geben wir Ihnen keine Kundendaten (§ 2 Abs. 4). Am einfachsten bestätigen Sie deshalb gleich in Ihrer Antwort auf die Anfrage.

Was wir nicht tun
- Keine Gebühr für Listung oder Profil, kein Abo. Sie zahlen nur für eine Tagung, die über uns stattfindet.
- Kein Portal, kein Login. Anfrage, Angebot und Bestätigung laufen per E-Mail.
- Keine Preisvorgabe. Wie Sie kalkulieren, regeln die Partnerbedingungen nicht.
- Keine Konditionen weitergeben. Ihre Preise sieht außer uns nur der jeweilige Kunde, andere Hotels erfahren sie nicht (§ 5 Abs. 2).
- Keine Massenanfragen. Höchstens sechs Häuser je Tagung.
- Keine Verträge in Ihrem Namen. Den Vertrag schließen Sie selbst mit dem Kunden (§ 2 Abs. 1).
Bestätigen oder absagen
Antworten Sie auf unsere Anfrage, Betreff bitte unverändert, und schreiben Sie in die Antwort diesen Satz:
„Provision 5 % gemäß Partnerbedingungen bestätigt.“
Damit gilt die Vereinbarung für diese eine Anfrage (§ 1 Abs. 2). Haben Sie keinen Platz oder kein Interesse, genügt eine kurze Absage.
MICE Kontor ist ein Dienst der Anonyfox e. K. in Hamburg, Inhaber Maximilian Stroh. Anfragen und Antworten formuliert bei uns zum Teil eine KI. Kundendaten gehen erst an ein Hotel, wenn Maximilian Stroh das freigegeben hat. Für Kunden ist MICE Kontor kostenlos, so läuft es für sie ab.
Fragen zu den Bedingungen: [email protected]
Was Hotels fragen
Was kostet uns MICE Kontor?
Nur die Provision: 5 % ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, § 19 UStG) auf den Netto-Umsatz einer Tagung, die über MICE Kontor zustande kommt und stattfindet. Listung und Profil kosten nichts, und Sie brauchen weder ein Abo noch ein Login.
Was gilt, wenn der Kunde später direkt bei uns bucht?
Bucht derselbe Kunde innerhalb von 12 Monaten nach unserer Anfrage dieselbe oder eine im Wesentlichen gleiche Tagung direkt bei Ihnen, etwa mit anderem Termin oder anderer Teilnehmerzahl, wird vermutet, dass die Buchung auf unserer Vermittlung beruht (§ 3 Abs. 4). Für eine andere Tagung desselben Kunden gilt diese Vermutung nicht.
Der Kunde war schon vorher bei uns. Was dann?
Dann melden Sie uns das in Textform, spätestens 5 Werktage nachdem Sie die Kundendaten von uns bekommen haben. Können Sie nachweisen, dass Ihnen der Kunde mit genau diesem Bedarf schon vorher bekannt war, widerlegen Sie damit die Vermutung aus § 3 Abs. 4.
Was gilt bei Stornierung oder weniger Teilnehmern?
Wird die Tagung ganz storniert, entsteht keine Provision. Storno- und No-Show-Gebühren zählen nie zur Grundlage. Kommen weniger Teilnehmer, zählt nur der Umsatz, den Sie tatsächlich abrechnen (§ 3 Abs. 2 und 3).
Wie und wann rechnen wir ab?
Binnen 14 Tagen nach der Tagung melden Sie den Netto-Umsatz je Position oder schicken eine Kopie Ihrer Rechnung an den Kunden, Einzelpreise dürfen geschwärzt sein. Wir stellen eine Rechnung, zahlbar in 14 Tagen. Wenn Sie lieber selbst eine Gutschrift ausstellen, stimmen Sie das mit uns ab (§ 4).
Müssen wir uns registrieren?
Nein. Anfrage, Angebot und Bestätigung laufen über Ihr normales Postfach. Die Vereinbarung gilt je Anfrage und kommt mit Ihrer Bestätigung in Textform zustande (§ 1 Abs. 2).
Was passiert, wenn wir nicht bestätigen?
Dann geben wir Ihnen keine Kundendaten. Wählt der Kunde trotzdem Ihr Haus, können wir ihm Ihre Kontaktdaten nennen (§ 2 Abs. 4).
Partnerbedingungen für Hotels
Provisionsvereinbarung der Anonyfox e. K. („mice“) für Hotels und Tagungsstätten. Stand: 24.10.2026, Version 1.2.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Tagungsanfragen, die mice (Anonyfox e.K., Inhaber Maximilian Stroh, Zehntland 2d, 21079 Hamburg, HRA 131320) an Hotels und Tagungsstätten („Hotel“) richtet. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Die Provisionsvereinbarung kommt je Anfrage zustande, wenn das Hotel in Textform (z. B. per E-Mail) die Provision bestätigt, etwa mit dem Satz „Provision 5 % gemäß Partnerbedingungen bestätigt“, oder wenn das Hotel nach Erhalt der Anfrage, die auf diese Bedingungen hinweist, ein Angebot abgibt und anschließend Kundendaten von mice entgegennimmt.
(3) Abweichende Bedingungen des Hotels gelten nur, wenn mice ihnen in Textform zustimmt.
§ 2 Leistung von mice
(1) mice weist dem Hotel Unternehmenskunden mit konkretem Tagungsbedarf nach und vermittelt den Abschluss eines Vertrags zwischen Kunde und Hotel („Hauptvertrag“). mice ist weder Vertragspartei des Hauptvertrags noch Vertreter des Hotels oder des Kunden und schließt keine Verträge in deren Namen.
(2) mice wird auch für den Kunden tätig; für den Kunden ist dies unentgeltlich. Das Hotel ist damit einverstanden.
(3) mice ist nicht verpflichtet, dem Hotel Anfragen zu übermitteln, und nicht an das Hotel gebunden. Ein Handelsvertreterverhältnis wird nicht begründet.
(4) Zur Angebotserstellung erhält das Hotel von mice nur die Eckdaten der Veranstaltung und eine anonyme Beschreibung des Kunden (Branche und ungefähre Größe), weder den Firmennamen noch Kontaktdaten. Firmenname und Kontaktdaten des Kunden übermittelt mice ausschließlich an das Hotel, das der Kunde ausgewählt hat, und erst, nachdem dieses Hotel die Provision in Textform bestätigt hat. Bestätigt das ausgewählte Hotel die Provision nicht, übermittelt mice ihm keine Kundendaten; mice kann dem Kunden dann die Kontaktdaten des Hotels mitteilen.
§ 3 Provision
(1) Kommt infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch mice ein Hauptvertrag zustande und wird die Veranstaltung durchgeführt, zahlt das Hotel eine Provision von 5 %. mice ist Kleinunternehmer; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
(2) Bemessungsgrundlage ist der vom Hotel für die Veranstaltung gegenüber dem Kunden tatsächlich abgerechnete Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) aus Logis, Tagungspauschalen, Verpflegung und Raummiete. Nicht einbezogen werden City Tax und vergleichbare Abgaben, durchlaufende Posten für Leistungen Dritter, Stornierungs- und No-Show-Gebühren sowie Einzelleistungen, die Teilnehmer selbst bezahlen.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht mit Durchführung der Veranstaltung (letzter Veranstaltungstag). Wird die Veranstaltung vollständig storniert, entsteht keine Provision. Weist das Hotel nach, dass der Kunde abgerechnete Beträge trotz Mahnung nicht gezahlt hat, mindert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend; spätere Zahlungen des Kunden sind nachzumelden.
(4) Bucht der Kunde (einschließlich mit ihm verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG) innerhalb von 12 Monaten nach der Anfrage durch mice beim Hotel unmittelbar die angefragte oder eine im Wesentlichen gleiche Veranstaltung (insbesondere mit verschobenem Termin oder geänderter Teilnehmerzahl), wird vermutet, dass der Hauptvertrag auf der Tätigkeit von mice beruht. Das Hotel kann diese Vermutung widerlegen, insbesondere durch den Nachweis, dass ihm der Kunde mit diesem Bedarf bereits vor der Anfrage durch mice bekannt war (Vorkenntnis). Vorkenntnis ist mice unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Weitergabe der Kundendaten, in Textform mitzuteilen.
§ 4 Mitteilungspflichten, Abrechnung
(1) Das Hotel informiert mice unverzüglich in Textform über den Abschluss des Hauptvertrags, über wesentliche Änderungen (Termin, Teilnehmerzahl, Stornierung) und – im Fall von § 3 Abs. 4 – über unmittelbare Buchungen des Kunden. mice in Kopie zu setzen genügt.
(2) Innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung meldet das Hotel den abgerechneten Netto-Umsatz nach den Positionen gemäß § 3 Abs. 2 oder übersendet eine Kopie der Rechnung an den Kunden; Einzelpreise dürfen geschwärzt sein, Summen je Position müssen lesbar sein.
(3) Bleibt die Meldung trotz Erinnerung aus, darf mice die Provision auf Basis des bestätigten Angebots bzw. Vertrags berechnen; das Hotel kann die tatsächliche Bemessungsgrundlage nachweisen, dann wird korrigiert.
(4) mice stellt eine Rechnung; zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Hotel kann stattdessen mit Zustimmung von mice per Gutschrift abrechnen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
§ 5 Daten
(1) Kundendaten verwendet das Hotel nur zur Angebotsbearbeitung und Durchführung der Veranstaltung. Hotel und mice sind jeweils eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortliche.
(2) Konditionen anderer Hotels gibt mice nicht weiter; ebenso behandelt mice die Preise des Hotels gegenüber Dritten vertraulich, mit Ausnahme des jeweiligen Kunden.
§ 6 Haftung
mice haftet nicht für die Erfüllung des Hauptvertrags durch Kunde oder Hotel. Im Übrigen haftet mice unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen gelten für Anfragen, die nach Veröffentlichung der geänderten Fassung gestellt werden.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern das Hotel Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt die gesetzliche Regelung.
Fragen: [email protected]
Auf die Provision wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer nach § 19 UStG), abgerufen am 24.10.2026.