Klausurtagung in Salzburg und Tirol: Abgaben pro Nacht
Eine Firmenklausur ist nicht allein deshalb abgabenfrei, weil sie geschäftlich ist. Rechnen Sie für Salzburg Stadt und das Tiroler Beispiel Innsbruck mit den belegten Beträgen – getrennt nach Reisezeitraum.
Geprüft am Quellen und Stand
Tagung in Deutschland beschreiben
MICE Kontor vermittelt derzeit ausschließlich Tagungshotels in Deutschland. Für Häuser in Salzburg oder Tirol bieten wir keine Vermittlung an: Fragen Sie dort direkt an und nutzen Sie die Fragen oben.
Personen × Nächte × örtliche Abgaben
Vergleichen Sie die Zeiträume. Alle Beträge gelten pro Person und Nacht.
Abgabenbudget für die Gruppe
20 Personen × 2 Nächte × 3,55 €
- Nächtigungsabgabe
- 3,00 €
- Mobilitätsbeitrag
- 0,50 €
- Fondsbeitrag laut Stadtinformation
- 0,05 €
Je Person und Nacht 3,55 €
Rechenbeispiel für abgabepflichtige Erwachsene ohne Befreiung und mit gleicher Nächtezahl. Keine Hotel-, Raum- oder Verpflegungskosten. Aufenthalte über einen Tarifwechsel bitte je Zeitraum getrennt rechnen.
Salzburg Stadt nennt zusätzlich 0,05 € pro Nächtigung für den Tourismusförderungsfonds. Der Rechner nimmt diesen Betrag vorsorglich in Ihr Budget auf. Ob und wie das Haus ihn Ihnen verrechnet, prüfen Sie im Angebot.
Innsbruck 2027 ist eine Fortschreibung der aktuell unbefristeten 4-Euro-Verordnung, keine Tarifgarantie. Andere Tiroler Verbandsgebiete können andere Sätze haben. Vor der Buchung erneut prüfen.
Quellen: Stadt Salzburg, Tarife und Fondsbeitrag · SNAG § 5a · Innsbruck, Verordnung 12/2026. Stand Oktober 2026 · amtliche Quellen geprüft am 24.10.2026
Dieselbe Gruppe, drei Zeiträume
| Zeitraum | Salzburg Stadt | Innsbruck* |
|---|---|---|
| 2026 · Innsbruck ab Mai | 142,00 € | 160,00 € |
| Januar–April 2027 | 162,00 € | 160,00 € |
| Ab 1. Mai 2027 | 186,00 € | 160,00 € |
* Tirol-Beispiel gilt ab Mai 2026; für 2027 mit unverändertem Rechtsstand gerechnet.
Salzburg: zwei Änderungen im Jahr 2027
Was häufig „Ortstaxe“ heißt, regelt heute das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG). Für Salzburg Stadt beträgt die allgemeine Nächtigungsabgabe im Jahr 2026 3,00 €; ab Januar 2027 sind es 3,50 €. Der Mobilitätsbeitrag kommt daneben hinzu und steigt erst im Mai. Deshalb reicht es für Ihre Budgetplanung nicht, nur zwischen 2026 und 2027 zu unterscheiden.
Quelle: Städtische Verordnung ab Mai 2025, städtische Verordnung ab Januar 2027. Stand Oktober 2026.
Mobilitätsbeitrag: der geltende Wortlaut
Die Höhe des Mobilitätsbeitrags beträgt für jede Nächtigung gemäß § 1 Abs 3, für die auch die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten ist:
- von 1. Mai 2025 bis 30. April 2027 0,50 €
- ab 1. Mai 2027 1,10 €
Der Mobilitätsbeitrag wird neben der allgemeinen Nächtigungsabgabe eingehoben.
Quelle: SNAG § 5a Abs. 1, RIS-Fassung vom 24.10.2026. Typografie des Zitats vereinheitlicht.
Im übrigen Land gilt der örtliche Satz
Der Salzburger Stadtsatz gilt nicht automatisch in anderen Gemeinden. Die Höhe wird nach § 5 durch Verordnung des zuständigen Tourismusverbandes beziehungsweise der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters festgesetzt. Die Ortsklassen im Gesetz begrenzen den Betrag:
| Ortsklasse des Tourismusverbandes | Je Nacht |
|---|---|
| C oder kein Tourismusverband | 3,50 € |
| A oder B | 5,00 € |
Das sind Obergrenzen, keine buchbaren Gemeindetarife. Der gesetzliche Mindestbetrag beträgt 20 % der jeweiligen Obergrenze. Auch Lage und Saison können beim örtlichen Satz eine Rolle spielen. Für ein Haus außerhalb der Stadt brauchen Sie dessen geltende örtliche Verordnung.
Quelle: SNAG § 5 Abs. 1–3. Stand Oktober 2026.
Geschäftlich bedeutet nicht automatisch befreit
§ 4 Abs. 1 Z 1 befreit Nächtigungen von:
Personen, die sich zur Berufsausübung im Gemeindegebiet mehr als zwei Wochen ununterbrochen aufhalten; eine kurzfristige, vorübergehende Rückkehr an den Ort der Unterkunft, der dem dauernden Wohnbedarf dient, gilt nicht als Unterbrechung des Aufenthaltes;
Die Stadt Salzburg stellt dazu klar: Berufsfortbildungsveranstaltungen fallen nicht unter diese Berufsausübung, auch wenn der Arbeitgeber sie vorschreibt oder bezahlt. Dasselbe gilt nach der Stadtinformation für Nächtigungen beim Besuch von Messen, Kongressen oder Tagungen. Für eine kurze Firmenklausur sollten Sie daher keine pauschale Geschäftsreisebefreiung einplanen. Wer eine Ausnahme beansprucht, muss die maßgeblichen Umstände nachweisen.
Quellen: SNAG § 4, Stadt Salzburg: Befreiungsbestimmungen. Stand Oktober 2026.
Tirol: Aufenthaltsabgabe nach Verbandsgebiet
Die aktuelle Grundlage heißt Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003. § 6 nennt 2,60 € je Person und Nächtigung als Grundbetrag. Die Landesregierung setzt durch Verordnung für das Gebiet eines Tourismusverbandes den örtlichen Betrag mit höchstens 5,00 € fest; Staffelungen nach Saison oder Gebietsteilen sind möglich. Maßgeblich ist also das konkrete Verbandsgebiet mit seiner Verordnung.
Für Innsbruck und seine Feriendörfer setzt die Verordnung 12/2026 seit dem 1. Mai 2026 4,00 € je Nächtigung fest. Diesen offiziellen Beispielsatz nutzt der Rechner. Er ist kein Tirol-Durchschnitt.
Quellen: TAAG 2003 § 6, Verordnung 12/2026, Land Tirol: alle Verbandsgebiete. Stand Oktober 2026.
Was „mehr als zehn Nächtigungen“ genau heißt
§ 4 Abs. 1 lit. b nennt als nicht abgabepflichtig Nächtigungen im Rahmen:
- der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der ununterbrochene Aufenthalt mehr als zehn Nächtigungen dauert, oder
- der beruflichen Aus- und Weiterbildung, mit Ausnahme von Nächtigungen im Rahmen von Kongressen, Tagungen, Seminaren und dergleichen, oder
Die Erwerbstätigkeitsregel verlangt einen ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als zehn Nächtigungen. Der Text sagt nicht, dass bei jeder Geschäftsreise automatisch erst die Nächte ab der elften befreit sind. Die eigene Ausbildungsregel nimmt Kongresse, Tagungen, Seminare und dergleichen ausdrücklich aus. Eine kurze Klausurtagung wird daher nicht allein durch den Firmenanlass abgabenfrei. Lassen Sie eine beanspruchte Ausnahme für Ihren konkreten Aufenthalt klären.
Quelle: TAAG 2003 § 4 Abs. 1 lit. b Z 1 und 2, Stand Oktober 2026.
Diese Zeile gehört in Ihre Angebotsprüfung
Ob Abgaben bereits im Zimmerpreis enthalten sind, prüfen Sie im Angebot. Das SNAG verpflichtet die Unterkunft, Nächtigungsabgabe und Mobilitätsbeitrag einzuheben. Daraus folgt noch keine allgemeine Aussage zur Darstellung im Hotelangebot. Ein konkretes Beispiel: Der Tourismusverband Viehhofen weist ausdrücklich darauf hin, dass die dort genannten Abgaben nicht in seinen Websitepreisen enthalten sind.
Quellen: SNAG § 6, TVB Viehhofen: Ortstaxe und Verträge. Stand Oktober 2026.
- Welche Gemeinde und welches Verbandsgebiet gelten für das Haus?
- Welche Abgaben pro Person und Nacht sind im Angebot enthalten, welche kommen hinzu?
- Welche Sätze gelten an Ihren tatsächlichen Reisedaten – auch bei einem Tarifwechsel?
- Falls Sie eine Befreiung geltend machen: Welche Voraussetzung und welchen Nachweis verlangt das Haus?
Häufige Fragen
Welche Änderungen gelten 2027 in Salzburg Stadt?
Was häufig „Ortstaxe“ heißt, regelt heute das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG). Für Salzburg Stadt beträgt die allgemeine Nächtigungsabgabe im Jahr 2026 3,00 €; ab Januar 2027 sind es 3,50 €. Der Mobilitätsbeitrag kommt daneben hinzu und steigt erst im Mai. Deshalb reicht es für Ihre Budgetplanung nicht, nur zwischen 2026 und 2027 zu unterscheiden.
Welcher Betrag gilt in Tirol?
Die aktuelle Grundlage heißt Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003. § 6 nennt 2,60 € je Person und Nächtigung als Grundbetrag. Die Landesregierung setzt durch Verordnung für das Gebiet eines Tourismusverbandes den örtlichen Betrag mit höchstens 5,00 € fest; Staffelungen nach Saison oder Gebietsteilen sind möglich. Maßgeblich ist also das konkrete Verbandsgebiet mit seiner Verordnung.
Quellen und Stand
Alle Angaben wurden am 24. Oktober 2026 anhand der verlinkten amtlichen Texte beziehungsweise der ausdrücklich benannten Tourismusinformation geprüft. Die Rechnung dient der Budgetplanung. Sie entscheidet keine individuelle Befreiung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie den Rechtsstand und den örtlichen Tarif vor der Buchung erneut.
- Salzburg: SNAG, insbesondere §§ 4, 5, 5a und 6
- Stadt Salzburg: Nächtigungsabgabe, Fonds und Befreiungen
- Salzburg Stadt: Verordnung ab Mai 2025
- Salzburg Stadt: Verordnung ab Januar 2027
- Tirol: Aufenthaltsabgabegesetz 2003, §§ 4 und 6
- Innsbruck: Verordnung 12/2026, 4 Euro ab Mai 2026
- Land Tirol: Abgabenhöhe aller Verbände, Stand 20.10.2026
- TVB Viehhofen: Beispiel nicht enthaltener Abgaben
Klausur doch in Deutschland?
MICE Kontor vermittelt derzeit ausschließlich Tagungshotels in Deutschland. Für Häuser in Salzburg oder Tirol bieten wir keine Vermittlung an: Fragen Sie dort direkt an und nutzen Sie die Fragen oben.
Tagung in Deutschland beschreiben
Für Sie kostenlos. Verbindlich wird es erst, wenn Sie einem Haus direkt zusagen; das Haus, bei dem Sie buchen, zahlt uns eine Vermittlungsprovision.