Schengenstatus und Zollunion heute
Die Schweiz ist seit 12. Dezember 2008 Teil des Schengen-Raumes und nicht Mitglied der Zollunion der EU; Zollkontrollen bleiben.
Quelle: SEM: Fachinformationen zur Einreise; Stand 24. Oktober 2026
Mobilfunk an der Grenze
Mobilfunknetze enden nicht exakt an der Landesgrenze; Netzwechsel können auch im Grenzgebiet stattfinden. Tarif und Datenroaming vorab prüfen.
Quelle: BAKOM: Roaming; Stand 24. Oktober 2026
CHF und Zahlungsweise
Das BAZG rechnet Werte in Schweizerfranken um. Klären Sie für gemeinsame Ausgaben vorab, wer bezahlt, in welcher Währung die Rechnung kommt und welche Zahlungsmittel der einzelne Anbieter annimmt. Eine allgemeine Kartenakzeptanz setzen wir nicht voraus.
Quelle: BAZG: Wertfreigrenze bei der Einreise; Stand 24. Oktober 2026
Schweizer Freimengen
Bei Privatwaren pro Person und Tag: 1 kg Fleisch/Fleischzubereitungen außer Wild, 5 l Alkohol bis 18 Vol.-%, 1 l über 18 Vol.-%; für Alkohol Mindestalter 17. Tabak: 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g andere Tabakfabrikate (weitere Alternativen im Original).
Quelle: BAZG: Gut durch den Zoll; Stand 24. Oktober 2026
Reiseproviant
Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag können mehrwertsteuer- und zollfrei eingeführt werden. Das ist von allgemeinen Privatwaren und Firmenmaterial zu unterscheiden.
Quelle: BAZG: Gut durch den Zoll; Stand 24. Oktober 2026
Deutsche Alkohol- und Tabakmengen
Ab 17 Jahren: 200 Zigaretten ODER 100 Zigarillos ODER 50 Zigarren ODER 250 g Rauchtabak bzw. anteilig. Alkohol: 1 l über 22 Vol.-% ODER 2 l bis 22 Vol.-% bzw. anteilig, zusätzlich 4 l nicht schäumender Wein und 16 l Bier.
Quelle: Zoll: Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat; Stand 24. Oktober 2026
Privatwaren statt Firmeneinkauf
Reisefreimengen betreffen persönlichen Gebrauch/Verbrauch, Haushalt oder Geschenke. Gewerbliche Zwecke sind ausgeschlossen.
Quelle: Zoll: Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat; Stand 24. Oktober 2026